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Besprechungstisch einer Steuerkanzlei mit Aktenordnerregal und Fensterblick auf Innenstadtfassaden

Steuerkanzlei im Raum Hannover

So läuft die Zusammenarbeit

Vom ersten Gespräch über Mandatsvereinbarung und Vollmacht bis zur laufenden Betreuung: Sie wissen auf jeder Stufe, was wir übernehmen und was wir dafür von Ihnen benötigen.

Hannover, Georgstraße 22 Mo⁠–⁠Do 8:30⁠–⁠17:00 Uhr Fr 8:30⁠–⁠13:00 Uhr
Schriftliche Mandatsvereinbarung vor dem ersten Arbeitsschritt
Ein fester Ansprechpartner für Ihr Mandat
Fristen laufen bei uns in der Überwachung mit
Unterlagen digital oder in Papier – wie es bei Ihnen passt
  • Umfang: welche Leistungen wir übernehmen – Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen – und welche davon Sie zunächst nicht brauchen.
  • Zuständigkeit: wer Belege sortiert, wer Rückfragen beantwortet und wer mit dem Finanzamt spricht.
  • Termine: wann wir Ihre Unterlagen benötigen, damit Anmeldungen und Erklärungen fristgerecht hinausgehen.
  • Wege: ob Sie Unterlagen digital übermitteln, persönlich in der Georgstraße 22 abgeben oder per Post senden.
  • Erreichbarkeit: Rückfragen klären wir montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr.

In fünf Schritten zum laufenden Mandat

Jedes neue Mandat durchläuft bei uns dieselbe Reihenfolge – so bleibt nachvollziehbar, was bereits erledigt ist und worauf wir noch warten.

  1. 1

    Erstgespräch

    Sie schildern Rechtsform, Branche und den heutigen Stand Ihrer Buchhaltung. Wir hören zu, fragen nach offenen Jahren und sagen Ihnen, welche Leistungen aus unserer Sicht sinnvoll sind – und welche nicht. Das Gespräch führen wir in der Georgstraße 22 oder telefonisch, je nachdem, was Ihnen besser passt.

  2. 2

    Angebot und Mandatsvereinbarung

    Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung der vereinbarten Leistungen mit der Abrechnungsgrundlage. Erst wenn die Mandatsvereinbarung unterschrieben vorliegt, beginnen wir mit der Arbeit. Ändert sich der Umfang später – etwa bei der ersten Anstellung von Personal – halten wir das ebenfalls schriftlich fest.

  3. 3

    Vollmacht und Datenabruf

    Mit der Empfangsvollmacht melden wir uns beim Finanzamt als Ihre Kanzlei an. Danach können wir Bescheide direkt entgegennehmen, Steuerkonten einsehen und Daten elektronisch abrufen. Sie erfahren von uns, welche Zugänge dazu nötig sind und welche Unterschriften wir benötigen.

  4. 4

    Übernahme der Vorjahre und der laufenden Buchhaltung

    Wir sichten offene Jahre, prüfen Bescheide und bestehende Festsetzungen und übernehmen Salden und Stammdaten in unsere Buchführung. Noch nicht abgegebene Erklärungen arbeiten wir nach Dringlichkeit ab – zuerst das, wo eine Frist läuft oder eine Schätzung droht.

  5. 5

    Laufende Betreuung mit Fristenüberwachung

    Monatliche Anmeldungen, Lohnabrechnungen und Jahresarbeiten laufen anschließend im festen Turnus. Fristen liegen bei uns in der Überwachung; fehlt eine Unterlage, melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen, statt stillschweigend zu warten.

Sortierte Belegstapel, Ringordner mit Registertrennblättern und geschlossener Laptop auf einem Schreibtisch

Unterlagen

Sortiert ist halb gebucht

Wie Sie Belege übergeben, entscheidet über den Aufwand auf beiden Seiten. Wir sagen Ihnen vorab, welche Ordnung wir brauchen – und richten uns dabei nach Ihrem Arbeitsalltag, nicht umgekehrt.

Unterlagen ansehen

Kanzleiwechsel ohne Bruch

Ein Wechsel gelingt am ruhigsten zum Jahres- oder Quartalswechsel, wenn die Buchhaltung des abgelaufenen Zeitraums abgeschlossen ist – möglich ist er aber zu jedem Zeitpunkt.

Was die bisherige Kanzlei übergibt

Die Kontaktaufnahme zur Vorkanzlei übernehmen wir, sobald die Vollmacht vorliegt. Sie müssen das Gespräch nicht selbst führen.

  • Buchführungsdaten des laufenden und der offenen Jahre
  • Summen- und Saldenlisten sowie Anlagenverzeichnis
  • Jahresabschlüsse und Steuerbescheide der Vorjahre
  • Lohnkonten und Meldungen der Mitarbeitenden
  • Stand offener Vorgänge, etwa laufender Einsprüche

Was Ihr Betrieb beiträgt

Vier Dinge brauchen wir von Ihnen – danach läuft die Übernahme im Hintergrund, ohne dass Ihr Tagesgeschäft daran hängt.

  • Unterschriebene Mandatsvereinbarung und Empfangsvollmacht
  • Kündigung des bisherigen Mandats zum vereinbarten Termin
  • Zugang zu Bank- und Kassenunterlagen des laufenden Jahres
  • Eine Ansprechperson im Betrieb für Rückfragen

Mitten im Jahr wechseln

Auch unterjährig übernehmen wir ein Mandat. Wir setzen dann auf den letzten gebuchten Monat auf und prüfen zuerst, ob Anmeldungen offen sind.
  1. Monatlich: Belege und Anmeldungen

    Sie reichen die Belege des Vormonats ein, wir buchen und erstellen die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie erhalten die Auswertung zur Kenntnis, bevor sie elektronisch übermittelt wird.

  2. Monatlich: Löhne und Meldungen

    Haben Sie Personal, rechnen wir die Löhne vor dem Monatsende ab und übernehmen die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt. Änderungen wie Eintritte oder Krankheitstage teilen Sie uns vorher mit.

  3. Quartalsweise: Zwischenstand

    Auf Wunsch sprechen wir die Zahlen des Quartals durch: Ergebnis, offene Posten, absehbare Steuerzahlungen. So kommt die Belastung nicht erst mit dem Bescheid zur Sprache.

  4. Nach Jahresende: Abschluss und Erklärungen

    Wir stellen den Jahresabschluss auf, besprechen ihn mit Ihnen und erstellen daraus die Steuererklärungen. Was dabei auffällt, halten wir für das kommende Jahr fest.

  5. Laufend: Bescheide und Fristen

    Bescheide gehen durch die Vollmacht direkt bei uns ein. Wir prüfen sie, achten auf die Einspruchsfrist und melden uns, wenn eine Reaktion nötig ist.

Fragen zum Ablauf

Bereit für den ersten Schritt?

Im Erstgespräch klären wir Umfang und Zuständigkeit für Ihre Mandatsübernahme.