
Kleine Unternehmen mit Bilanzierungspflicht
Wir begleiten GmbH, UG und Personengesellschaften durch das ganze Geschäftsjahr: laufende Buchhaltung, Jahresabschluss nach HGB, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Offenlegung im Unternehmensregister.
Wen wir begleiten
Ab der Bilanz wird es eine andere Aufgabe
Sobald eine GmbH, eine UG oder eine eingetragene Personengesellschaft im Handelsregister steht, endet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Es gilt die doppelte Buchführung, der Abschluss folgt dem HGB und wird offengelegt.
Zwei Ebenen kommen hinzu, die es beim Einzelunternehmen nicht gab. Die Gesellschaft selbst wird besteuert, und die Gesellschafter werden es ebenfalls. Zwischen beiden stehen Geschäftsführergehalt, Ausschüttung und Gesellschafterdarlehen – Posten, die sauber vereinbart und dokumentiert sein wollen, damit das Finanzamt sie anerkennt.
Wir richten die Buchhaltung deshalb von Anfang an so ein, dass Bilanz, Steuererklärungen und die Auswertungen für Ihre Bank aus einem Datenbestand entstehen.
- GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Gründung oder im laufenden Betrieb
- GmbH & Co. KG mit Ergebnisverteilung auf Komplementärin und Kommanditisten
- OHG und KG mit handelsrechtlicher Buchführungspflicht
- GbR, die freiwillig oder nach Umsatzgröße bilanziert
- Gesellschaften mit angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern
- Betriebe, die aus dem Einzelunternehmen in eine Gesellschaft wechseln
Unsere Arbeit
Vier Felder, die jede Gesellschaft betreffen
Bilanz, Steuererklärungen der Gesellschaft, die Bezüge der Geschäftsführung und die Offenlegung hängen zusammen – wir bearbeiten sie in einem Zug statt in vier getrennten Vorgängen.

Jahresabschluss und Bilanz
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, mit Anhang, wo er verlangt ist. Wir klären Abgrenzungen, Rückstellungen und Bewertungswahlrechte vor dem Abschluss mit Ihnen, nicht erst bei der Unterschrift.

Körperschaft- und Gewerbesteuer
Für Kapitalgesellschaften Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, für Personengesellschaften die einheitliche und gesonderte Feststellung der Gewinnanteile. Dazu die Umsatzsteuerjahreserklärung und die Prüfung der Vorauszahlungen.

Geschäftsführerbezüge
Gehalt, Tantieme, Dienstwagen und Versorgungszusage werden über die Lohnabrechnung geführt und auf Angemessenheit geprüft. So vermeiden Sie verdeckte Gewinnausschüttungen und wissen, was netto bei Ihnen ankommt.

Offenlegung
Kleine Kapitalgesellschaften veröffentlichen ihre Rechnungslegung im Unternehmensregister. Wir stellen die offenzulegenden Unterlagen im zulässig verkürzten Umfang zusammen und übermitteln sie fristgerecht.
Eine Bilanz ist kein Jahresrückblick. Sie ist die Grundlage für jedes Bankgespräch, jede Ausschüttung und jede Entscheidung über das nächste Jahr – deshalb besprechen wir sie, bevor sie unterschrieben wird.
Auswertungen
Zahlen, die im Bankgespräch tragen
Banken, Leasinggeber und Bürgschaftsbanken fragen selten nach dem fertigen Abschluss allein – sie wollen aktuelle Zahlen, und die entstehen bei uns Monat für Monat aus der laufenden Buchhaltung.
Monatliche Auswertungen statt Jahresrückblick
Nach jeder Buchungsperiode erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Wer will, sieht die Zahlen digital, sobald sie gebucht sind.
- BWA mit Vorjahresvergleich und kumulierten Werten
- Summen- und Saldenliste für die Kontenprüfung
- Offene-Posten-Listen für Debitoren und Kreditoren
- Auswertungen im Bankformat auf Anforderung
- Belegaustausch digital oder in Papier – Sie entscheiden

Der Jahreslauf
Ein Geschäftsjahr in fünf Etappen
Vom ersten Beleg im Januar bis zur Veröffentlichung im Unternehmensregister läuft bei uns jedes Jahr nach demselben Takt – Sie wissen jederzeit, was als Nächstes ansteht.
- 1
Laufende Buchhaltung im Monatsrhythmus
Belege kommen digital oder in Papier zu uns, werden gebucht und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeschlossen. Sie erhalten danach BWA und Saldenliste. Parallel läuft die Lohnabrechnung für Angestellte und Geschäftsführung.
- 2
Zwischenstand vor dem Jahresende
Im vierten Quartal sehen wir uns das voraussichtliche Ergebnis an. Investitionen, Tantieme, Ausschüttung oder eine Anpassung der Vorauszahlungen lassen sich nur bis zum Bilanzstichtag gestalten – danach ist das Jahr geschlossen.
- 3
Abschlussarbeiten nach dem Stichtag
Inventur, Anlagenverzeichnis, Forderungsbewertung, Rückstellungen und Abgrenzungen. Wir melden uns mit einer konkreten Liste, welche Unterlagen wir brauchen, statt pauschal um Ihre Ordner zu bitten.
- 4
Bilanz besprechen und feststellen
Sie bekommen den Entwurf vorab und wir gehen ihn gemeinsam durch: Ergebnis, Eigenkapital, Steuerbelastung. Erst danach wird der Abschluss festgestellt und der Gesellschafterbeschluss gefasst.
- 5
Erklärungen einreichen und offenlegen
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung beziehungsweise die Feststellungserklärung gehen elektronisch heraus. Anschließend übermitteln wir die offenzulegenden Unterlagen und prüfen die Steuerbescheide.
Frist für die Offenlegung
Passende Seiten
Weiter in die Tiefe
Manche Themen füllen eine eigene Seite – hier stehen die, nach denen Gesellschaften am häufigsten fragen.
- Jahresabschluss Bilanz, GuV und Anhang – wie der Abschluss bei uns entsteht.
- Finanzbuchhaltung Laufende Buchhaltung, Voranmeldungen und monatliche BWA.
- Lohnbuchhaltung Abrechnung für Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer.
- Ablauf der Zusammenarbeit Vom ersten Gespräch bis zum laufenden Mandat.
- Kosten Woraus sich unser Honorar zusammensetzt.
- Benötigte Unterlagen Was wir für Buchhaltung und Abschluss von Ihnen brauchen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
