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Besprechungstisch mit aufgeschlagenem Jahresabschluss-Ordner, Taschenrechner und Laptop in einer Steuerkanzlei

Steuerkanzlei im Raum Hannover

Kleine Unternehmen mit Bilanzierungspflicht

Wir begleiten GmbH, UG und Personengesellschaften durch das ganze Geschäftsjahr: laufende Buchhaltung, Jahresabschluss nach HGB, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Offenlegung im Unternehmensregister.

Georgstraße 22, Hannover GmbH, UG, GbR, OHG, KG Raum Hannover Termine nach Absprache
Monatliche BWA nach jeder Buchungsperiode
Aufstellung des Abschlusses binnen sechs Monaten nach Bilanzstichtag
Offenlegung übernehmen wir mit
Verlängerte Abgabefristen für beratene Betriebe

Wen wir begleiten

Ab der Bilanz wird es eine andere Aufgabe

Sobald eine GmbH, eine UG oder eine eingetragene Personengesellschaft im Handelsregister steht, endet die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Es gilt die doppelte Buchführung, der Abschluss folgt dem HGB und wird offengelegt.

Zwei Ebenen kommen hinzu, die es beim Einzelunternehmen nicht gab. Die Gesellschaft selbst wird besteuert, und die Gesellschafter werden es ebenfalls. Zwischen beiden stehen Geschäftsführergehalt, Ausschüttung und Gesellschafterdarlehen – Posten, die sauber vereinbart und dokumentiert sein wollen, damit das Finanzamt sie anerkennt.

Wir richten die Buchhaltung deshalb von Anfang an so ein, dass Bilanz, Steuererklärungen und die Auswertungen für Ihre Bank aus einem Datenbestand entstehen.

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in Gründung oder im laufenden Betrieb
  • GmbH & Co. KG mit Ergebnisverteilung auf Komplementärin und Kommanditisten
  • OHG und KG mit handelsrechtlicher Buchführungspflicht
  • GbR, die freiwillig oder nach Umsatzgröße bilanziert
  • Gesellschaften mit angestellten Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Betriebe, die aus dem Einzelunternehmen in eine Gesellschaft wechseln

Unsere Arbeit

Vier Felder, die jede Gesellschaft betreffen

Bilanz, Steuererklärungen der Gesellschaft, die Bezüge der Geschäftsführung und die Offenlegung hängen zusammen – wir bearbeiten sie in einem Zug statt in vier getrennten Vorgängen.

Eine Bilanz ist kein Jahresrückblick. Sie ist die Grundlage für jedes Bankgespräch, jede Ausschüttung und jede Entscheidung über das nächste Jahr – deshalb besprechen wir sie, bevor sie unterschrieben wird.

Steuerkanzlei Berg, Hannover

Auswertungen

Zahlen, die im Bankgespräch tragen

Banken, Leasinggeber und Bürgschaftsbanken fragen selten nach dem fertigen Abschluss allein – sie wollen aktuelle Zahlen, und die entstehen bei uns Monat für Monat aus der laufenden Buchhaltung.

Monatliche Auswertungen statt Jahresrückblick

Nach jeder Buchungsperiode erhalten Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Wer will, sieht die Zahlen digital, sobald sie gebucht sind.

  • BWA mit Vorjahresvergleich und kumulierten Werten
  • Summen- und Saldenliste für die Kontenprüfung
  • Offene-Posten-Listen für Debitoren und Kreditoren
  • Auswertungen im Bankformat auf Anforderung
  • Belegaustausch digital oder in Papier – Sie entscheiden
Ausgedruckte betriebswirtschaftliche Auswertung mit Zahlenkolonnen und Balkendiagramm auf einem Schreibtisch

Der Jahreslauf

Ein Geschäftsjahr in fünf Etappen

Vom ersten Beleg im Januar bis zur Veröffentlichung im Unternehmensregister läuft bei uns jedes Jahr nach demselben Takt – Sie wissen jederzeit, was als Nächstes ansteht.

  1. 1

    Laufende Buchhaltung im Monatsrhythmus

    Belege kommen digital oder in Papier zu uns, werden gebucht und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeschlossen. Sie erhalten danach BWA und Saldenliste. Parallel läuft die Lohnabrechnung für Angestellte und Geschäftsführung.

  2. 2

    Zwischenstand vor dem Jahresende

    Im vierten Quartal sehen wir uns das voraussichtliche Ergebnis an. Investitionen, Tantieme, Ausschüttung oder eine Anpassung der Vorauszahlungen lassen sich nur bis zum Bilanzstichtag gestalten – danach ist das Jahr geschlossen.

  3. 3

    Abschlussarbeiten nach dem Stichtag

    Inventur, Anlagenverzeichnis, Forderungsbewertung, Rückstellungen und Abgrenzungen. Wir melden uns mit einer konkreten Liste, welche Unterlagen wir brauchen, statt pauschal um Ihre Ordner zu bitten.

  4. 4

    Bilanz besprechen und feststellen

    Sie bekommen den Entwurf vorab und wir gehen ihn gemeinsam durch: Ergebnis, Eigenkapital, Steuerbelastung. Erst danach wird der Abschluss festgestellt und der Gesellschafterbeschluss gefasst.

  5. 5

    Erklärungen einreichen und offenlegen

    Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung beziehungsweise die Feststellungserklärung gehen elektronisch heraus. Anschließend übermitteln wir die offenzulegenden Unterlagen und prüfen die Steuerbescheide.

Frist für die Offenlegung

Kleine Kapitalgesellschaften müssen ihre Rechnungslegung spätestens ein Jahr nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, ist das der 31. Dezember des Folgejahres. Wir behalten den Termin für Sie im Blick – die benötigten Unterlagen sammeln wir vorher ein.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.