
Jahresabschluss und Einnahmenüberschussrechnung
Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder EÜR für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen — und übermitteln die E-Bilanz elektronisch an das Finanzamt.
Welche Abschlussart für Sie gilt
Ob Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, entscheidet nicht Ihr Wunsch, sondern Rechtsform, Umsatz und Gewinn — wir prüfen das vor dem ersten Buchungssatz.
Einnahmenüberschussrechnung
- Für Freiberuflerinnen und Freiberufler ohne Größengrenze
- Für Gewerbetreibende unterhalb von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr
- Gegenübergestellt werden Zuflüsse und Abflüsse des Kalenderjahres
- Übermittlung mit der Anlage EÜR zur Steuererklärung
- Kein Bestandsvergleich, keine Inventur zum Stichtag
Bilanz mit GuV
- Pflicht für GmbH und UG unabhängig von Umsatz und Gewinn
- Pflicht für Gewerbebetriebe oberhalb der Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn
- Bestandsvergleich mit Inventur, Abgrenzungen und Rückstellungen
- Anhang bei Kapitalgesellschaften, Offenlegung im Unternehmensregister
- Elektronische Übermittlung als E-Bilanz an das Finanzamt
Ablauf
So entsteht Ihr Jahresabschluss
Zwischen Ihrer letzten Buchung des Wirtschaftsjahres und dem fertigen Abschluss liegen sechs Arbeitsschritte. Wir arbeiten sie in fester Reihenfolge ab, damit jede Zahl belegt ist und Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, woran wir gerade sitzen.
1. Unterlagen übernehmen und sichten

Sie übergeben uns die Buchhaltung des abgelaufenen Jahres — entweder digital aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder als Ordner. Wir prüfen zuerst auf Vollständigkeit: fehlende Kontoauszugsnummern, offene Kassendifferenzen, nicht zugeordnete Belege. Diese Liste bekommen Sie schriftlich, bevor wir tiefer einsteigen.

Sie übergeben uns die Buchhaltung des abgelaufenen Jahres — entweder digital aus Ihrer Finanzbuchhaltung oder als Ordner. Wir prüfen zuerst auf Vollständigkeit: fehlende Kontoauszugsnummern, offene Kassendifferenzen, nicht zugeordnete Belege. Diese Liste bekommen Sie schriftlich, bevor wir tiefer einsteigen.

Bankkonten, Kasse, Darlehen und die Forderungen an Kunden werden gegen die Nachweise abgestimmt. Ein Darlehensstand aus der Buchhaltung muss dem Saldo laut Bankbescheinigung entsprechen, die Kasse dem Kassenbuch. Abweichungen klären wir hier, nicht erst am Ende.

Jetzt entstehen die Buchungen, die es unterjährig nicht gibt: Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Rückstellungen etwa für Ihre Steuerberatungskosten oder Gewährleistung, Rechnungsabgrenzung für im Voraus gezahlte Versicherungen, Bewertung halbfertiger Arbeiten und des Warenbestands aus Ihrer Inventur.

Sie erhalten einen Entwurf mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem voraussichtlichen steuerlichen Ergebnis. In einem Termin — in der Kanzlei oder per Video — gehen wir die auffälligen Positionen durch und beantworten Ihre Rückfragen zu einzelnen Buchungen.

Auf dem freigegebenen Abschluss bauen die Erklärungen auf: Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuerjahreserklärung. Erst wenn Sie den Abschluss unterschrieben freigeben, übermitteln wir elektronisch an das Finanzamt.

E-Bilanz beziehungsweise Anlage EÜR gehen per ELSTER heraus, Sie erhalten den Abschluss gebunden und als PDF für Ihre Bank. Kommt der Steuerbescheid, gleichen wir ihn mit unseren Zahlen ab und melden uns, falls eine Abweichung einen Einspruch rechtfertigt.
Vorbereitung
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
Je vollständiger die Übergabe, desto kürzer die Bearbeitungszeit und desto geringer der Aufwand, den wir abrechnen. Was wir konkret benötigen, hängt davon ab, ob Sie bilanzieren oder eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben.
Immer erforderlich
- Vollständige Buchhaltung des Jahres oder alle Belege, nach Monaten sortiert
- Kontoauszüge aller Geschäftskonten lückenlos bis zum 31.12., inklusive Kreditkarten- und PayPal-Konten
- Kassenbuch mit Zählprotokoll zum Jahresende, falls Sie Bargeld vereinnahmen
- Saldenbestätigungen der Banken zu Darlehen und Kontokorrent
- Ein- und Ausgangsrechnungen, die über den Jahreswechsel reichen
- Verträge, die im Jahr neu abgeschlossen wurden: Leasing, Miete, Darlehen, Versicherungen
Zusätzlich bei Bilanzierung
- Inventurliste zum Bilanzstichtag mit Menge, Artikel und Bewertung
- Aufstellung der halbfertigen Arbeiten mit angefallenen Material- und Lohnkosten je Baustelle
- Anlagenzugänge und -abgänge mit Rechnung beziehungsweise Verkaufsbeleg
- Offene-Posten-Listen für Kunden und Lieferanten zum 31.12.
- Angaben zu strittigen Forderungen und drohenden Gewährleistungsfällen
- Lohnjournal des Dezembers und Nachweise über Rückstellungen für Urlaub und Überstunden
Kosten
Wovon das Honorar abhängt
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Für den Abschluss ist die Bemessungsgrundlage ein Mittelwert aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung; auf diesen Wert wird ein Zehntelsatz innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens angewendet. Die Spanne bestimmen wir nach Umfang und Schwierigkeit.
Was den Aufwand nach oben oder unten bewegt
- Zustand der Buchhaltung
Haben wir unterjährig selbst gebucht, sind Salden bereits laufend abgestimmt. Kommt die Buchhaltung aus einem anderen System oder als Belegordner, entsteht Nacharbeit.
- Rechtsform und Abschlussart
Eine Einnahmenüberschussrechnung für Selbstständige liegt deutlich unter einer GmbH-Bilanz mit Anhang und Offenlegung im Unternehmensregister.
- Anlagevermögen und Vorräte
Ein Handwerksbetrieb mit Maschinenpark, Fahrzeugen, Lager und halbfertigen Bauleistungen bindet mehr Zeit als eine Beratungstätigkeit ohne Bestand.
- Anzahl der Geschäftsvorfälle
Sie fließt über die Jahresleistung in die Bemessungsgrundlage ein und bestimmt, wie lange Abstimmung und Plausibilisierung dauern.
- Sonderthemen
Betriebsaufspaltung, Investitionsabzugsbeträge, Gesellschafterdarlehen oder ein Wechsel der Gewinnermittlungsart werden gesondert besprochen und beauftragt.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
