Steuerberatung und Jahresabschluss
Verantwortet Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen, führt die Abschlussgespräche und vertritt das Mandat gegenüber dem Finanzamt. Namen und Werdegang ergänzen wir an dieser Stelle.

Die Steuerkanzlei Berg betreut Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen im Raum Hannover — von der laufenden Buchhaltung über die Löhne bis zum Jahresabschluss.
Wir arbeiten für Betriebe, bei denen die Inhaberin oder der Inhaber selbst mitarbeitet — und deshalb abends keine Zeit mehr für Belege hat.
Die Steuerkanzlei Berg ist bewusst überschaubar geblieben. Wer hier anruft, landet nicht in einer Warteschleife, sondern bei jemandem, der die eigenen Zahlen kennt. Wir betreuen Mandate über Jahre hinweg und wissen deshalb, wie die Auftragslage im Betrieb schwankt, wann die Rechnungen eingehen und welche Anschaffung im Herbst noch ansteht.
Steuerrecht erklären wir in der Sprache, in der Sie Ihren Beruf beschreiben würden. Sätze wie "das machen wir schon" reichen uns nicht — Sie sollen nachvollziehen können, warum eine Zahl so und nicht anders im Abschluss steht.

Drei Dinge halten wir in jedem Mandat gleich: eine feste Ansprechperson, Erklärungen ohne Fachjargon und Fristen, die wir im Blick behalten statt Sie.
Jedes Mandat hat eine Person, die es betreut — mit Durchwahl, E-Mail und Kenntnis der Vorjahre. Sie müssen Ihren Fall nicht bei jedem Anruf neu erzählen.

Zu jedem Jahresabschluss gehört bei uns ein Gespräch, in dem wir die wichtigsten Positionen durchgehen. Was sich gegenüber dem Vorjahr verändert hat, sagen wir aktiv — auch dann, wenn niemand danach gefragt hat.

Abgabetermine, Voranmeldungen und Lohnmeldungen laufen über einen Kanzleikalender. Fehlen Unterlagen, melden wir uns rechtzeitig — nicht erst, wenn der Termin bereits verstrichen ist.

Eine Steuererklärung ist erst dann fertig, wenn der Mandant sie erklären könnte.
In der Kanzlei sind die Aufgaben klar verteilt: Beratung und Abschluss, laufende Buchhaltung, Löhne und Sekretariat — jede Rolle mit eigener Zuständigkeit.
Verantwortet Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen und Steuererklärungen, führt die Abschlussgespräche und vertritt das Mandat gegenüber dem Finanzamt. Namen und Werdegang ergänzen wir an dieser Stelle.
Erfasst Belege, erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und bereitet die unterjährigen Auswertungen auf. Erste Anlaufstelle bei Fragen zu einzelnen Buchungen.
Rechnet Löhne und Gehälter monatlich ab, übernimmt die Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaft und begleitet An- und Abmeldungen von Beschäftigten.
Führt den Fristenkalender, nimmt Unterlagen entgegen, vergibt Termine und meldet sich, wenn für eine Abgabe noch Belege fehlen.
Wer Ihr Mandat betreut
Wie eine Zusammenarbeit mit uns konkret abläuft, sehen Sie hier Schritt für Schritt – vom ersten Gespräch bis zur Prüfung Ihres Steuerbescheids.

Im etwa einstündigen Erstgespräch klären wir Rechtsform, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und welche Arbeiten Sie selbst übernehmen möchten. Danach erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung des Leistungsumfangs samt Honorarrahmen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Erst mit Ihrer Unterschrift beginnt die Zusammenarbeit.

Im etwa einstündigen Erstgespräch klären wir Rechtsform, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und welche Arbeiten Sie selbst übernehmen möchten. Danach erhalten Sie eine schriftliche Aufstellung des Leistungsumfangs samt Honorarrahmen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Erst mit Ihrer Unterschrift beginnt die Zusammenarbeit.

Wir holen die Vollmachtsdatenbank-Freigabe für das Finanzamt ein, fordern bei einem Beraterwechsel die Vorjahresdaten und Bilanzen an und richten Ihren digitalen Belegzugang ein. Bei Lohnmandaten kommen Betriebsnummer, Krankenkassen und die Personalstammdaten Ihrer Beschäftigten hinzu.

Sie reichen Belege und Kontoauszüge bis zum fünften Werktag ein, wir buchen sie und melden die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht ans Finanzamt. Löhne rechnen wir bis zum drittletzten Arbeitstag ab, inklusive Beitragsnachweisen an die Krankenkassen und Lohnabrechnungen für Ihre Beschäftigten.

Nach Jahresende sichten wir offene Posten, Abschreibungen, Rückstellungen und Privatanteile. Je nach Buchführungspflicht erstellen wir eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz, besprechen den Entwurf mit Ihnen und übermitteln anschließend die Erklärungen elektronisch.

Jeden Steuerbescheid gleichen wir mit unseren Daten ab und legen bei Abweichungen innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein. Im Anschluss sprechen wir über Vorauszahlungen, absehbare Investitionen und den Zeitplan für das kommende Jahr.
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.