
Steuererklärungen, die vollständig beim Finanzamt ankommen
Wir erstellen betriebliche und private Steuererklärungen für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen im Raum Hannover, übermitteln sie elektronisch und prüfen anschließend jeden Bescheid.
Unsere Erklärungen
Betrieb und Privates aus einer Hand
Bei den meisten Mandanten hängen Betrieb und Privathaushalt steuerlich zusammen — deshalb erstellen wir beide Erklärungen im selben Durchgang und stimmen die Zahlen aufeinander ab.

Einkommensteuer
Für Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung ebenso wie für Angestellte, Vermieter und Rentner. Wir erfassen alle sieben Einkunftsarten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen und prüfen, welche Veranlagungsform für Ehepaare günstiger ausfällt.

Umsatzsteuer
Jahreserklärung und laufende Voranmeldungen, inklusive Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung, Behandlung von Reverse-Charge-Fällen, innergemeinschaftlichen Lieferungen und der Kleinunternehmerregelung.

Gewerbesteuer
Erklärung für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften mit Hinzurechnungen und Kürzungen. Wir rechnen die Anrechnung auf die Einkommensteuer mit und prüfen den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Körperschaftsteuer
Für GmbH und UG erstellen wir Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung gemeinsam mit dem Jahresabschluss, einschließlich Geschäftsführervergütung, verdeckter Gewinnausschüttung und steuerlichem Einlagekonto.

Bescheidprüfung
Jeden Steuerbescheid gleichen wir Position für Position mit der eingereichten Erklärung ab. Weicht das Finanzamt ab, erhalten Sie von uns eine Einschätzung, ob ein Einspruch sinnvoll ist — rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

Weitere Erklärungen
Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Personengesellschaften, Kapitalertragsteuer-Anmeldung, Anlage EWR sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, wenn sich Ihr Ergebnis unterjährig deutlich ändert.
Ihre Unterlagen
Sortierte Belege sparen die Hälfte der Rückfragen
Wir nehmen Unterlagen digital oder als Papierordner entgegen und sagen Ihnen vor dem ersten Termin, was für Ihre Erklärung tatsächlich gebraucht wird.
Was wir von Ihnen brauchen
Für betriebliche Erklärungen genügt in der Regel der Buchhaltungsbestand des Jahres, für private Erklärungen die Bescheinigungen, die Ihnen ohnehin zugehen. Fehlt etwas, melden wir uns gesammelt — nicht in Einzelmails über Wochen verteilt.
- Summen- und Saldenliste oder die Belege des gesamten Jahres
- Bank- und Kassenunterlagen sowie offene Posten zum 31. Dezember
- Lohnsteuerbescheinigungen, Renten- und Krankenkassenmeldungen
- Nachweise zu Handwerkerleistungen, Spenden und Versicherungsbeiträgen
- Vorjahresbescheid und aktuelle Vorauszahlungsfestsetzung

Der Ablauf
Von der Unterlagenprüfung bis zur Übermittlung
Jede Erklärung durchläuft bei uns dieselben fünf Stationen, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, woran gerade gearbeitet wird und was als Nächstes von Ihnen kommt.
- 1
Unterlagen sichten und Vollständigkeit prüfen
Wir gleichen Ihren Bestand mit einer Checkliste zum Vorjahr ab und melden fehlende Belege in einer einzigen Rückfrage — nicht stückweise.
- 2
Zahlen aufbereiten und Sachverhalte klären
Buchhaltung, Abschreibungen und private Anteile werden abgestimmt. Ungewöhnliche Vorgänge wie Fahrzeugverkauf, Investitionsabzugsbetrag oder Homeoffice besprechen wir mit Ihnen, bevor sie in die Erklärung gehen.
- 3
Erklärung erstellen und intern gegenlesen
Alle Anlagen werden erfasst und im Vier-Augen-Prinzip geprüft. Auffälligkeiten gegenüber dem Vorjahr erläutern wir vorab im Anschreiben an das Finanzamt, um Rückfragen zu vermeiden.
- 4
Entwurf zur Freigabe an Sie
Sie erhalten die vollständige Berechnung mit dem voraussichtlichen Ergebnis. Übermittelt wird erst, wenn Sie schriftlich freigegeben haben.
- 5
Elektronische Übermittlung und Bescheidprüfung
Die Erklärung geht über die amtliche Schnittstelle an das Finanzamt. Den Bescheid prüfen wir nach Eingang und melden uns innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist bei Ihnen.
Abgabefristen
Mit steuerlicher Vertretung bleibt ein Jahr mehr Zeit
Wer die Erklärung selbst abgibt, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Mit uns als steuerlicher Vertretung verschiebt sich diese Frist deutlich nach hinten.
Was die Fristverlängerung bedeutet
Eine Erklärung ist dann gut, wenn beim Bescheid nichts Überraschendes mehr steht.
Was zur Erklärung dazugehört
Zahlen aus Buchhaltung und Abschluss fließen direkt in die Erklärung ein — diese Seiten zeigen, wie die Bereiche bei uns ineinandergreifen.
- Finanzbuchhaltung Laufende Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen als Grundlage der Jahreserklärung.
- Jahresabschluss Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, aus der die betrieblichen Zahlen übernommen werden.
- Benötigte Unterlagen Die vollständige Liste dessen, was wir für Ihr Steuerjahr brauchen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
