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Schreibtisch in einer Steuerkanzlei mit sortierten Belegmappen, aufgeschlagenem Ordner, Laptop und Taschenrechner im Tageslicht

Steuerkanzlei in Hannover

Steuererklärungen, die vollständig beim Finanzamt ankommen

Wir erstellen betriebliche und private Steuererklärungen für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen im Raum Hannover, übermitteln sie elektronisch und prüfen anschließend jeden Bescheid.

Georgstraße 22, Hannover Selbstständige und Betriebe Erklärung und Bescheidprüfung Elektronische Übermittlung
Belegprüfung vor jeder Übermittlung
Versand erst nach Ihrer Freigabe
Bescheidprüfung in der Einspruchsfrist von einem Monat
Fristverlängerung bis 28. Februar des übernächsten Jahres

Unsere Erklärungen

Betrieb und Privates aus einer Hand

Bei den meisten Mandanten hängen Betrieb und Privathaushalt steuerlich zusammen — deshalb erstellen wir beide Erklärungen im selben Durchgang und stimmen die Zahlen aufeinander ab.

Einkommensteuer

Für Selbstständige mit Einnahmenüberschussrechnung ebenso wie für Angestellte, Vermieter und Rentner. Wir erfassen alle sieben Einkunftsarten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen und prüfen, welche Veranlagungsform für Ehepaare günstiger ausfällt.

Abgabefrist ohne Kanzlei
31. Juli des Folgejahres
Anlagen
EÜR, S, G, V, KAP, N

Umsatzsteuer

Jahreserklärung und laufende Voranmeldungen, inklusive Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung, Behandlung von Reverse-Charge-Fällen, innergemeinschaftlichen Lieferungen und der Kleinunternehmerregelung.

Voranmeldung
bis zum 10. des Folgemonats
Dauerfristverlängerung
ein Monat mehr

Gewerbesteuer

Erklärung für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften mit Hinzurechnungen und Kürzungen. Wir rechnen die Anrechnung auf die Einkommensteuer mit und prüfen den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Freibetrag
24.500 EUR
Gilt für
Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Körperschaftsteuer

Für GmbH und UG erstellen wir Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung gemeinsam mit dem Jahresabschluss, einschließlich Geschäftsführervergütung, verdeckter Gewinnausschüttung und steuerlichem Einlagekonto.

Steuersatz
15 Prozent zzgl. Soli
Zusammen mit
Jahresabschluss

Bescheidprüfung

Jeden Steuerbescheid gleichen wir Position für Position mit der eingereichten Erklärung ab. Weicht das Finanzamt ab, erhalten Sie von uns eine Einschätzung, ob ein Einspruch sinnvoll ist — rechtzeitig vor Ablauf der Frist.

Einspruchsfrist
ein Monat ab Bekanntgabe
Prüfung
jeder Bescheid, ohne Aufforderung

Weitere Erklärungen

Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Personengesellschaften, Kapitalertragsteuer-Anmeldung, Anlage EWR sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen, wenn sich Ihr Ergebnis unterjährig deutlich ändert.

Anpassungsantrag
jederzeit im laufenden Jahr

Ihre Unterlagen

Sortierte Belege sparen die Hälfte der Rückfragen

Wir nehmen Unterlagen digital oder als Papierordner entgegen und sagen Ihnen vor dem ersten Termin, was für Ihre Erklärung tatsächlich gebraucht wird.

Was wir von Ihnen brauchen

Für betriebliche Erklärungen genügt in der Regel der Buchhaltungsbestand des Jahres, für private Erklärungen die Bescheinigungen, die Ihnen ohnehin zugehen. Fehlt etwas, melden wir uns gesammelt — nicht in Einzelmails über Wochen verteilt.

  • Summen- und Saldenliste oder die Belege des gesamten Jahres
  • Bank- und Kassenunterlagen sowie offene Posten zum 31. Dezember
  • Lohnsteuerbescheinigungen, Renten- und Krankenkassenmeldungen
  • Nachweise zu Handwerkerleistungen, Spenden und Versicherungsbeiträgen
  • Vorjahresbescheid und aktuelle Vorauszahlungsfestsetzung
Stapel sortierter Belege neben einem Dokumentenscanner und einem Tablet auf einem hellen Holztisch

Der Ablauf

Von der Unterlagenprüfung bis zur Übermittlung

Jede Erklärung durchläuft bei uns dieselben fünf Stationen, damit Sie zu jedem Zeitpunkt wissen, woran gerade gearbeitet wird und was als Nächstes von Ihnen kommt.

  1. 1

    Unterlagen sichten und Vollständigkeit prüfen

    Wir gleichen Ihren Bestand mit einer Checkliste zum Vorjahr ab und melden fehlende Belege in einer einzigen Rückfrage — nicht stückweise.

  2. 2

    Zahlen aufbereiten und Sachverhalte klären

    Buchhaltung, Abschreibungen und private Anteile werden abgestimmt. Ungewöhnliche Vorgänge wie Fahrzeugverkauf, Investitionsabzugsbetrag oder Homeoffice besprechen wir mit Ihnen, bevor sie in die Erklärung gehen.

  3. 3

    Erklärung erstellen und intern gegenlesen

    Alle Anlagen werden erfasst und im Vier-Augen-Prinzip geprüft. Auffälligkeiten gegenüber dem Vorjahr erläutern wir vorab im Anschreiben an das Finanzamt, um Rückfragen zu vermeiden.

  4. 4

    Entwurf zur Freigabe an Sie

    Sie erhalten die vollständige Berechnung mit dem voraussichtlichen Ergebnis. Übermittelt wird erst, wenn Sie schriftlich freigegeben haben.

  5. 5

    Elektronische Übermittlung und Bescheidprüfung

    Die Erklärung geht über die amtliche Schnittstelle an das Finanzamt. Den Bescheid prüfen wir nach Eingang und melden uns innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist bei Ihnen.

Abgabefristen

Mit steuerlicher Vertretung bleibt ein Jahr mehr Zeit

Wer die Erklärung selbst abgibt, muss sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Mit uns als steuerlicher Vertretung verschiebt sich diese Frist deutlich nach hinten.

Was die Fristverlängerung bedeutet

Werden Sie von einer Kanzlei vertreten, läuft die Abgabefrist regulär bis zum letzten Tag des Februars des übernächsten Jahres. Das Finanzamt kann Erklärungen im Einzelfall vorab anfordern; diese Vorabanforderung hat dann Vorrang. Wir behalten Ihre Frist im Blick und melden uns, sobald Unterlagen benötigt werden. Bitte reichen Sie eine Vorabanforderung oder eine Erinnerung des Finanzamts unmittelbar bei uns ein — auch wenn Sie meinen, es habe Zeit.

Eine Erklärung ist dann gut, wenn beim Bescheid nichts Überraschendes mehr steht.

Arbeitsgrundsatz der Steuerkanzlei Berg

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.