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Steuerkanzlei in der Georgstraße

Mandate im Raum Hannover

Wir betreuen Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen in Hannover und der Region – persönlich erreichbar in der Kanzlei, in der Zusammenarbeit digital.

Georgstraße 22, Hannover Mo⁠–⁠Do 8:30⁠–⁠17:00 Fr 8:30⁠–⁠13:00
Belege digital oder im Original
Fester Ansprechpartner je Mandat
Besprechung auch im Betrieb
Videotermin als Alternative

Eine Kanzlei mitten in Hannover

Unsere Räume liegen in der Georgstraße 22 in der Innenstadt von Hannover – fußläufig von Hauptbahnhof und Kröpcke. Wer lieber im eigenen Betrieb bespricht, bekommt den Termin dort: Wir kommen zu Werkstatt, Büro oder Lager in die Region und sehen die Unterlagen dort an, wo sie entstehen. Alles Weitere läuft danach über gesicherte digitale Wege, damit zwischen zwei Besprechungen niemand Ordner durch die Stadt fahren muss.

Wo wir vor Ort sind

Der Schwerpunkt unserer Mandate liegt in Hannover selbst und im Umland; in diese Orte fahren wir für Besprechungen auch heraus.

Außerhalb dieser Orte ist eine Betreuung ebenso möglich – dann überwiegend digital, mit Videoterminen statt Fahrtwegen.

  • Hannover
  • Laatzen
  • Langenhagen
  • Garbsen
  • Seelze
  • Ronnenberg
  • Hemmingen
  • Pattensen
  • Sehnde
  • Lehrte
  • Burgdorf
  • Isernhagen
  • Wedemark
  • Wunstorf
  • Barsinghausen
  • Springe
  • Gehrden
  • Neustadt am Rübenberge

Nähe

Kurze Wege, klare Zuständigkeit

Wer in Hannover oder im Umland arbeitet, erreicht uns in der Georgstraße ohne Umweg – und spricht dort mit der Person, die das Mandat auch bearbeitet. Unterlagen gehen nicht durch viele Hände.

Vor Ort und digital – beides, nicht entweder oder

Besprechungen führen wir persönlich, die laufende Arbeit läuft digital. Welche Mischung passt, entscheiden Sie – beide Wege lassen sich jederzeit tauschen.

Hannover und Umland

Termin in der Kanzlei oder im Betrieb

  • Jahresabschluss und Bilanz gemeinsam am Tisch durchgehen
  • Ordner und Belege im Original mitbringen möglich
  • Besprechung auf Wunsch in Werkstatt, Büro oder Lager
  • Setzt einen Weg und einen festen Zeitblock voraus
überall

Videotermin und digitaler Belegweg

  • Belege gesichert hochladen, ohne Fahrt in die Innenstadt
  • Kurze Rücksprachen auch zwischen zwei Aufträgen möglich
  • Auswertungen und Entwürfe liegen zum Termin bereits vor
  • Dicke Papierbestände müssen zuerst gescannt werden

Ablauf in der Region

Vom Erstgespräch zur laufenden Betreuung

Ob Ihr Betrieb in Hannover, im Umland oder weiter draußen sitzt, ändert nichts am Ablauf – nur daran, wie oft wir uns persönlich sehen.

Die ersten Wochen entscheiden, wie ruhig die Zusammenarbeit später läuft: Zuständigkeiten, Übergabewege und Fristen werden einmal klar festgelegt und bleiben dann bestehen. Die folgenden fünf Schritte beschreiben, was dabei konkret geschieht und was wir jeweils von Ihnen brauchen.

Besprechungszimmer mit Holztisch, aufgeklapptem Laptop und Aktenordnern vor großen Sprossenfenstern

Rund 45 Minuten: Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl, bisherige Buchhaltung und offene Baustellen. Wir sagen Ihnen danach, welche Leistungen sinnvoll sind – Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen – und welche Mitwirkung Ihr Betrieb dafür übernimmt. Für Mandanten weiter außerhalb genügt ein Videotermin; in Hannover und im direkten Umland kommen wir auch in den Betrieb, wenn Maschinen, Lager oder Fuhrpark eine Rolle spielen.

Typische Fälle

Häufige Fragestellungen aus der Region

Die Anliegen im Einzugsgebiet ähneln sich: viele Handwerksbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden, Selbstständige mit wechselnden Auftraggebern und kleine Unternehmen, die aus der Einnahmenüberschussrechnung in die Bilanz wachsen.

Drei Themen kommen besonders oft – und sie lassen sich in geordneten Bahnen lösen, wenn man sie früh angeht.

Bauleistungen und Steuerschuld

Handwerksbetriebe, die für andere Bauunternehmen arbeiten, geraten regelmäßig in die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Umsatzsteuergesetz: Die Umsatzsteuer schuldet dann nicht der Rechnungssteller, sondern der Auftraggeber. Wir prüfen Ihre Ausgangsrechnungen auf den richtigen Hinweis, klären die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer und richten die Buchhaltung so ein, dass beide Fälle getrennt erfasst werden.

Wechsel in die Bilanz

Wer die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreitet, muss von der Einnahmenüberschussrechnung zur doppelten Buchführung wechseln. Dabei entsteht ein Übergangsgewinn, weil offene Forderungen und Verbindlichkeiten erstmals erfasst werden. Wir rechnen diesen Effekt vorab durch, besprechen die Verteilung auf mehrere Jahre und passen die Vorauszahlungen an, damit keine Nachzahlung unvorbereitet eintrifft.

Mitarbeitende und Minijobs

Die erste Aushilfe bringt Pflichten mit: Betriebsnummer, Meldung zur Sozialversicherung, Unfallversicherung, Mindestlohndokumentation. Wir melden an, führen die Lohnkonten und erstellen die Abrechnungen samt Beitragsnachweisen. Auch Sonderfälle wie Fahrtkostenzuschuss, Sachbezüge oder kurzfristige Beschäftigung in Saisonbetrieben rechnen wir mit ab und dokumentieren sie prüfungsfest.

Steuerliche Betreuung in Hannover gesucht?

Im Erstgespräch klären wir, wie wir Sie vor Ort oder digital unterstützen können.