Zum Inhalt springen
Schreibtisch einer Steuerkanzlei mit Laptop, Belegablage, Taschenrechner und Aktenordner im Tageslicht

Steuerkanzlei im Raum Hannover

Lohnabrechnung für kleine Teams

Wir übernehmen die monatliche Entgeltabrechnung Ihrer Mitarbeitenden – von den Stammdaten über die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt bis zu Bescheinigungen, die Ihre Beschäftigten anfordern.

Georgstraße 22, Hannover Raum Hannover Handwerk und kleine Unternehmen Lohn, Buchhaltung, Abschluss
Lohnsteueranmeldung zum 10. des Folgemonats
Beitragsnachweise zum drittletzten Bankarbeitstag
Feste Ansprechperson für Lohnfragen
Digitale oder papiergebundene Übergabe

Entgeltabrechnung

Jeden Monat derselbe verlässliche Takt

Wir rechnen Ihre Löhne und Gehälter monatlich ab und übernehmen dabei auch die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt – Sie melden nur die Änderungen.

In kleinen Betrieben ist die Lohnabrechnung selten eine eigene Stelle. Sie liegt beim Inhaber, im Büro nebenbei oder bei der Person, die ohnehin die Stundenzettel sammelt. Genau dort wird es eng, sobald jemand krank wird, ein Aushilfsvertrag endet oder eine Kasse einen Beitragssatz ändert.

Wir nehmen diesen Teil aus Ihrem Monat heraus. Sie melden uns die Veränderungen, wir klären Rückfragen direkt und hängen die Abrechnung an die laufende Buchhaltung an – die Lohnkonten passen dann bereits, wenn der Jahresabschluss ansteht.

Zwei Hände legen an einem Besprechungstisch ein Abrechnungsdokument und einen Stundenzettel neben ein Tablet
Stundenzettel und Abrechnung werden vor dem Versand gegeneinander geprüft.

Ablauf

So läuft ein Abrechnungsmonat

Jeder Monat folgt demselben festen Takt, damit Ihre Mitarbeitenden pünktlich ihr Geld erhalten und die Beiträge fristgerecht bei Krankenkasse und Finanzamt ankommen. Die Termine richten sich nach der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, also nach dem drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.

Sie melden uns, was sich gegenüber dem Vormonat geändert hat: Ein- und Austritte, Stunden von Aushilfen, Überstunden, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Krankheitstage, Urlaub, Sachbezüge wie Firmenwagen oder Tankgutschein. Wer nichts meldet, bekommt die Abrechnung des Vormonats fortgeschrieben.

Unterlagen

Was wir zum Start von Ihnen brauchen

Der Übergang von einem anderen Büro oder der Einstieg als junger Betrieb dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Den größten Teil der Arbeit macht die Anlage der Personalstammdaten aus. Diese Unterlagen benötigen wir dazu von Ihnen.

Zum Betrieb

  • Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
  • Mitgliedsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Gefahrtarifstelle
  • Steuernummer für die Lohnsteuer-Anmeldung
  • Angabe zur Umlagepflicht U1 und U2 sowie zur Insolvenzgeldumlage
  • geltender Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen zu Zuschlägen
  • SEPA-Lastschriftmandate für die Beitragszahlung an die Krankenkassen

Je Mitarbeitendem

  • Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Vergütung und Befristung
  • Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum für den ELStAM-Abruf
  • Sozialversicherungsausweis und Angabe der Krankenkasse
  • Bankverbindung sowie Anschrift
  • Nachweise zu Kindern für den Zuschlag zur Pflegeversicherung
  • bei Minijobs: Erklärung zu weiteren Beschäftigungen
  • bei Übernahme: die letzten Abrechnungen und Lohnkonten des laufenden Jahres

Praxis

Häufige Fälle aus dem Handwerk

Bei Betrieben mit Montage, Schichten und Aushilfen wiederholen sich bestimmte Konstellationen. Wir haben sie im Griff und sagen Ihnen vorab, welche Angaben eine saubere Abrechnung möglich machen.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.