
Lohnabrechnung für kleine Teams
Wir übernehmen die monatliche Entgeltabrechnung Ihrer Mitarbeitenden – von den Stammdaten über die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt bis zu Bescheinigungen, die Ihre Beschäftigten anfordern.
Entgeltabrechnung
Jeden Monat derselbe verlässliche Takt
Wir rechnen Ihre Löhne und Gehälter monatlich ab und übernehmen dabei auch die Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt – Sie melden nur die Änderungen.
In kleinen Betrieben ist die Lohnabrechnung selten eine eigene Stelle. Sie liegt beim Inhaber, im Büro nebenbei oder bei der Person, die ohnehin die Stundenzettel sammelt. Genau dort wird es eng, sobald jemand krank wird, ein Aushilfsvertrag endet oder eine Kasse einen Beitragssatz ändert.
Wir nehmen diesen Teil aus Ihrem Monat heraus. Sie melden uns die Veränderungen, wir klären Rückfragen direkt und hängen die Abrechnung an die laufende Buchhaltung an – die Lohnkonten passen dann bereits, wenn der Jahresabschluss ansteht.

Ablauf
So läuft ein Abrechnungsmonat
Jeder Monat folgt demselben festen Takt, damit Ihre Mitarbeitenden pünktlich ihr Geld erhalten und die Beiträge fristgerecht bei Krankenkasse und Finanzamt ankommen. Die Termine richten sich nach der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, also nach dem drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats.
1. Bewegungsdaten bis zum 5. des Monats

Sie melden uns, was sich gegenüber dem Vormonat geändert hat: Ein- und Austritte, Stunden von Aushilfen, Überstunden, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Krankheitstage, Urlaub, Sachbezüge wie Firmenwagen oder Tankgutschein. Wer nichts meldet, bekommt die Abrechnung des Vormonats fortgeschrieben.

Sie melden uns, was sich gegenüber dem Vormonat geändert hat: Ein- und Austritte, Stunden von Aushilfen, Überstunden, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Krankheitstage, Urlaub, Sachbezüge wie Firmenwagen oder Tankgutschein. Wer nichts meldet, bekommt die Abrechnung des Vormonats fortgeschrieben.

Wir gleichen Ihre Meldungen mit den Stammdaten ab und klären Unstimmigkeiten direkt mit Ihnen: fehlende Sozialversicherungsnummer, ein Minijob, der die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, ein Krankengeldfall ab der siebten Woche oder eine Pfändung, die vorrangig zu bedienen ist.

Wir rechnen ab, erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und übermitteln die Beitragsnachweise an die Krankenkassen sowie die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über die zertifizierten Meldeverfahren.

Sie erhalten die Zahlungsliste für die Überweisung oder eine Datei für Ihr Onlinebanking, dazu das Lohnjournal und den Buchungsbeleg für die Finanzbuchhaltung. Die Abrechnungen stellen wir Ihren Mitarbeitenden auf Wunsch digital in ein persönliches Postfach.

Zum Jahresende übermitteln wir die Lohnsteuerbescheinigungen, erstellen die Meldungen zur Sozialversicherung und den Beitragsnachweis für die Berufsgenossenschaft. Bei der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung stellen wir die Unterlagen zusammen und begleiten Sie im Termin.
Unterlagen
Was wir zum Start von Ihnen brauchen
Der Übergang von einem anderen Büro oder der Einstieg als junger Betrieb dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Den größten Teil der Arbeit macht die Anlage der Personalstammdaten aus. Diese Unterlagen benötigen wir dazu von Ihnen.
Zum Betrieb
- Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
- Mitgliedsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Gefahrtarifstelle
- Steuernummer für die Lohnsteuer-Anmeldung
- Angabe zur Umlagepflicht U1 und U2 sowie zur Insolvenzgeldumlage
- geltender Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen zu Zuschlägen
- SEPA-Lastschriftmandate für die Beitragszahlung an die Krankenkassen
Je Mitarbeitendem
- Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit, Vergütung und Befristung
- Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum für den ELStAM-Abruf
- Sozialversicherungsausweis und Angabe der Krankenkasse
- Bankverbindung sowie Anschrift
- Nachweise zu Kindern für den Zuschlag zur Pflegeversicherung
- bei Minijobs: Erklärung zu weiteren Beschäftigungen
- bei Übernahme: die letzten Abrechnungen und Lohnkonten des laufenden Jahres
Praxis
Häufige Fälle aus dem Handwerk
Bei Betrieben mit Montage, Schichten und Aushilfen wiederholen sich bestimmte Konstellationen. Wir haben sie im Griff und sagen Ihnen vorab, welche Angaben eine saubere Abrechnung möglich machen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
