
Wir arbeiten für kleine Betriebe im Raum Hannover
Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen: Wir führen die laufende Buchhaltung, erstellen Löhne, Steuererklärungen und den Jahresabschluss – und Sie sprechen dabei immer mit derselben Person.
Unser Zuschnitt
Kleine Betriebe sind kein Nebengeschäft, sondern unsere Hauptarbeit
Der größte Teil unserer Mandate hat zwischen einer und fünfzehn Personen im Betrieb – Werkstatt, Büro, Ladengeschäft oder Einzelbüro im Raum Hannover.

Selbstständige
Freiberuflerinnen, Einzelunternehmer und Nebenerwerb: Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und die private Steuererklärung aus einer Hand.
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Handwerksbetriebe
Vom Zwei-Mann-Betrieb bis zur Werkstatt mit Gesellen und Azubis: Lohnabrechnung, Baustellenbelege, Anlagevermögen und der Jahresabschluss zum Termin.
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Kleine Unternehmen
GmbH, UG oder GbR mit Team: laufende Finanzbuchhaltung, monatliche Auswertungen, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Abschluss für Bank und Gesellschafter.
Mehr erfahrenTypische Anliegen
Womit die Betriebe zu uns kommen
Die Anlässe unterscheiden sich je nach Rechtsform und Größe deutlich – eine Werkstatt mit vier Gesellen fragt anderes als ein Einzelbüro ohne Personal.
Selbstständige: Ordnung im Jahr
Belege sammeln sich, die Voranmeldung steht an, und die Frage nach den Rücklagen für die Nachzahlung bleibt offen. Wir setzen einen festen Monatsrhythmus auf und melden fristgerecht.
Handwerk: Löhne pünktlich
Stundenzettel, Zuschläge, Azubis und wechselnde Baustellen: Die Abrechnung muss vor dem Monatsende stehen. Wir übernehmen Löhne samt Meldungen an Kasse und Berufsgenossenschaft.
Unternehmen: Zahlen für Entscheidungen
Wenn die Bank Unterlagen will oder Gesellschafter eine Grundlage brauchen, hilft eine laufend geführte Buchhaltung. Sie liefert monatliche Auswertungen statt einer Zahl im Mai.
Wechsel der Kanzlei
Der bisherige Berater hört auf oder die Zusammenarbeit passt nicht mehr. Wir holen die Vorjahresdaten ein, klären offene Punkte und übernehmen ohne Lücke im laufenden Jahr.
Gründung und erste Jahre
Rechtsform, Kleinunternehmerregelung, steuerliche Erfassung: Am Anfang fallen Entscheidungen, die jahrelang wirken. Wir ordnen die Pflichten und sagen, was wann zu tun ist.
Post vom Finanzamt
Bescheid prüfen, Frist wahren, Einspruch schreiben oder eine Betriebsprüfung begleiten – auch für laufende Mandate der häufigste kurzfristige Anlass eines Anrufs.
Zusammenarbeit
Ein Ansprechpartner, ein fester Rhythmus
Jedes Mandat hat bei uns eine feste Betreuung – wer anruft, muss den Betrieb nicht jedes Mal neu erklären, und die Belegwege bleiben über das Jahr gleich.
Belege kommen so, wie es im Betrieb passt
Ob Sie Rechnungen im Portal hochladen, per E-Mail schicken oder den Ordner in der Georgstraße 22 abgeben – wir richten den Weg nach Ihrem Arbeitsalltag ein und nicht umgekehrt. Wichtig ist nur, dass die Unterlagen vollständig und zum vereinbarten Stichtag da sind.
- Digitale Übergabe oder Papierordner, beides möglich
- Fester Stichtag im Monat statt Sammelabgabe im Frühjahr
- Checkliste der benötigten Unterlagen vorab
- Rückfragen gebündelt statt einzeln über Wochen

Ablauf
So beginnt die Zusammenarbeit
Ob Einzelunternehmen, Handwerksbetrieb mit Lohnbuchhaltung oder kleine GmbH: Der Einstieg verläuft bei allen Mandantengruppen nach demselben Muster. Vier Schritte bis zur laufenden Betreuung.
1. Erstgespräch, etwa 45 Minuten

Wir klären Rechtsform, Gewinnermittlungsart und Umsatzgrößenordnung. Daraus ergibt sich, ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt oder ob Bilanzierungspflicht besteht. Sie erfahren im Gespräch, welche Arbeiten anfallen und in welcher Größenordnung sich das Honorar bewegt. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei.

Wir klären Rechtsform, Gewinnermittlungsart und Umsatzgrößenordnung. Daraus ergibt sich, ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt oder ob Bilanzierungspflicht besteht. Sie erfahren im Gespräch, welche Arbeiten anfallen und in welcher Größenordnung sich das Honorar bewegt. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei.

Sie unterschreiben die Vollmacht für das Finanzamt, damit wir Bescheide erhalten und Fristen verlängern können. Beim Wechsel fordern wir die Vorjahresunterlagen beim bisherigen Berater an: Bilanz oder EÜR, Anlagenverzeichnis, Restbuchwerte, bei Lohn die Personalstammdaten und Lohnkonten.

Wir vereinbaren, wie Belege zu uns kommen: digital über das Mandantenportal, per Schnittstelle aus Ihrem Rechnungsprogramm oder klassisch im Ordner. Handwerksbetriebe scannen Eingangsrechnungen meist direkt vom Baustellenhandy. Wir legen fest, bis wann die Unterlagen eines Monats vorliegen sollen.

Monatlich buchen wir und melden die Umsatzsteuer-Voranmeldung, bei Lohnmandaten kommen Lohnabrechnung, Beitragsnachweise und Meldungen an die Sozialversicherung dazu. Sie erhalten Ihre Auswertung mit den Zahlen des Monats. Einmal jährlich folgen Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Nachgefragt
Was Mandanten uns häufig fragen
Vier Punkte kommen im Erstgespräch bei fast jeder Mandantengruppe zur Sprache — hier die Antworten vorab.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
