
Zahlen, die Ruhe in den Betrieb bringen
Wir übernehmen Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen im Raum Hannover – mit festen Abläufen und verständlichen Auskünften.
Unsere Leistungen
Vier Aufgaben, die wir vollständig übernehmen
Die meisten Mandate geben Buchhaltung, Löhne und Abschluss in eine Hand – einzelne Bausteine sind ebenso möglich, wenn im Betrieb schon vorgearbeitet wird.

Finanzbuchhaltung
Laufende Buchung Ihrer Belege, Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine monatliche Auswertung, die zeigt, wo der Betrieb steht. Belege reichen Sie digital oder als Ordner ein.

Lohnbuchhaltung
Monatliche Entgeltabrechnung, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt, Bescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden sowie Begleitung bei Sozialversicherungsprüfungen.

Jahresabschluss
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, Erläuterung der Ergebnisse im Gespräch und die Unterlagen, die Ihre Bank für Kredit- oder Leasinganfragen sehen will.

Steuererklärungen
Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung, Prüfung der Bescheide und, wenn nötig, Einspruch innerhalb der Monatsfrist.
Wen wir betreuen
Drei Gruppen, drei Arbeitsweisen
Ein Malerbetrieb mit acht Angestellten braucht anderes als eine Grafikerin mit zwei Auftraggebern – deshalb legen wir Belegwege und Termine je Mandat einzeln fest.
Selbstständige
Freiberuflich oder gewerblich, meist mit Einnahmenüberschussrechnung. Wir klären Vorauszahlungen, Umsatzsteuerpflicht und die Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben.
Mehr erfahrenHandwerksbetriebe
Mit Löhnen, Baustellen und Anzahlungen. Wir rechnen Stundenlöhne und Zuschläge ab, buchen Materialrechnungen laufend und halten die Umsatzsteuer bei Bauleistungen sauber.
Mehr erfahrenKleine Unternehmen
GmbH, UG oder GbR mit wenigen Mitarbeitenden. Wir erstellen Bilanz und Körperschaftsteuererklärung und bereiten die Zahlen für Gesellschafter und Bank auf.
Mehr erfahrenEine Buchhaltung ist dann gut, wenn Sie im Mai wissen, wie das Jahr läuft – und nicht erst im nächsten Frühjahr, wenn der Abschluss auf dem Tisch liegt.
So läuft es ab
Vom ersten Anruf bis zum laufenden Mandat
Bis zur ersten Buchung vergehen in der Regel zwei bis drei Wochen – der größte Teil davon entfällt auf Vollmachten und die Übergabe durch den bisherigen Berater.
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
Vom ersten Telefonat bis zum fertigen Jahresabschluss folgen wir einem festen Ablauf. Sie wissen dadurch zu jedem Zeitpunkt, welche Unterlagen von Ihnen gebraucht werden und was in der Kanzlei gerade bearbeitet wird.
Erstgespräch, etwa 45 Minuten

Wir sprechen über Ihre Rechtsform, Ihren Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und darüber, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen oder bilanzieren müssen. Sie erfahren, welche Arbeiten in der Kanzlei liegen, welche bei Ihnen bleiben und mit welchem Honorarrahmen Sie rechnen. Das Erstgespräch findet in Hannover oder per Videotermin statt und ist unverbindlich.

Wir sprechen über Ihre Rechtsform, Ihren Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und darüber, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen oder bilanzieren müssen. Sie erfahren, welche Arbeiten in der Kanzlei liegen, welche bei Ihnen bleiben und mit welchem Honorarrahmen Sie rechnen. Das Erstgespräch findet in Hannover oder per Videotermin statt und ist unverbindlich.

Sie unterschreiben die Vollmacht für das Finanzamt, damit Bescheide und Fristverlängerungen über uns laufen. Vom bisherigen Berater holen wir die Vorjahresdaten, den Kontenrahmen und die Abschreibungsübersicht, das sogenannte Anlagenverzeichnis. Anschließend richten wir Ihren Belegzugang ein und legen fest, wer welche Belege bis wann einreicht.

Bis zum fünften Werktag reichen Sie Belege und Kontoauszüge ein. Wir buchen, prüfen die Vorsteuer und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht. Löhne rechnen wir bis zum Monatsende ab, inklusive Meldungen an Krankenkassen und Berufsgenossenschaft. Sie erhalten eine betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, die Umsatz, Kosten und Ergebnis des Monats zeigt.

Nach Ende des Wirtschaftsjahres klären wir offene Punkte, bewerten Vorräte und halbfertige Arbeiten und buchen Rückstellungen. Sie erhalten den Abschlussentwurf zur Durchsicht, wir besprechen ihn gemeinsam und übermitteln ihn danach elektronisch. Steuererklärungen für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer gehen im selben Zug heraus.

Jeden Steuerbescheid gleichen wir mit der eingereichten Erklärung ab. Weicht das Finanzamt ab, legen wir innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein und begründen ihn. Danach schauen wir nach vorn: Vorauszahlungen anpassen, Investitionen zeitlich einordnen, Rücklagen planen.
Honorar
Was es kostet und wovon der Preis abhängt
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab, kurz StBVV. Sie legt für jede Tätigkeit einen Rahmen fest, innerhalb dessen sich das Honorar bewegt.
Maßgeblich sind zwei Größen: der Gegenstandswert, also Umsatz oder Jahresleistung, und der Aufwand. Ein Betrieb mit 300 sauber vorsortierten Belegen im Monat kostet weniger als einer mit 300 unsortierten. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung mit Spanne je Leistung. Sind Zahlen und Umfänge stabil, vereinbaren wir auf Wunsch eine monatliche Pauschale.
Was den Aufwand je Leistung bestimmt
Alle Angaben sind Anhaltspunkte nach StBVV und hängen von Ihrem konkreten Betrieb ab.
- Finanzbuchhaltung, monatlich
Der Preis richtet sich nach Belegzahl, Zahl der Bankkonten und danach, ob Sie Belege digital oder als Papierordner übergeben. Kassenführung und Fremdwährung erhöhen den Aufwand.
digitale Belege senken den Aufwand spürbar
- Lohnbuchhaltung
Abgerechnet wird je Arbeitnehmer und Monat. Aufwendiger wird es bei wechselnden Stundenzetteln, Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit, Minijobs, Bau-Sozialkassen oder häufigen Ein- und Austritten.
Ersteinrichtung einmalig
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Für Selbstständige und kleine Betriebe ohne Bilanzpflicht. Der Aufwand hängt vom Jahresumsatz und von der Zahl der Anlagegüter ab, die abzuschreiben sind.
- Jahresabschluss mit Bilanz
Für GmbH, UG und bilanzierende Betriebe. Bemessungsgrundlage ist das sogenannte Mittel aus Bilanzsumme und Jahresleistung. Inventurbewertung und halbfertige Arbeiten kommen hinzu.
- Private Einkommensteuererklärung
Grundlage sind die Einkünfte. Vermietung, Kapitalerträge aus mehreren Depots oder Photovoltaik werden jeweils gesondert berechnet.
- Erstgespräch
Kennenlernen, Einordnung Ihrer Situation und Honorareinschätzung. Ohne Verpflichtung zur Zusammenarbeit.
Wir arbeiten nach Terminen und halten dafür feste Zeiten frei, in denen Sie uns ohne Voranmeldung erreichen. Außerhalb dieser Zeiten nehmen wir Ihre Nachricht auf und melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

Sprechzeiten
- Montag
- 09:00–17:00
- Dienstag
- 09:00–17:00
- Mittwoch
- 09:00–13:00
- Donnerstag
- 09:00–17:00
- Freitag
- 09:00–15:00
Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren wir auf Anfrage.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
