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Besprechungstisch einer Steuerkanzlei mit aufgeschlagenem Ordner, Taschenrechner und Laptop am Fenster

Steuerkanzlei im Raum Hannover

Steuerliche Betreuung für Selbstständige und Freiberufler

Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Vorauszahlungen laufen bei uns in einer Hand zusammen. Sie liefern Belege, wir kümmern uns um Fristen und Zahlen.

Georgstraße 22, Hannover Freiberufler und Einzelunternehmen EÜR und Umsatzsteuer Belege digital oder in Papier
Antwort auf Anfragen innerhalb von zwei Werktagen
Fristen werden von uns überwacht, nicht von Ihnen
Feste Ansprechperson für Ihr Mandat
Kostenrahmen vor Auftragsbeginn schriftlich

Ausgangslage

Drei Erklärungen, ein einziger Sachverhalt

Bei Selbstständigen hängen Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer und private Einkommensteuer an denselben Zahlen – wir bearbeiten sie deshalb gemeinsam statt nacheinander.

Was Sie betrieblich buchen, wirkt auf die private Steuerlast – und private Entscheidungen wirken zurück in den Betrieb. Ein Arbeitszimmer, ein gemischt genutztes Fahrzeug oder eine Beitragszahlung zur Altersvorsorge taucht in mehreren Erklärungen auf. Wer diese Punkte getrennt bearbeitet, korrigiert am Ende doppelt.

Wir sehen Betrieb und Privates deshalb in einem Vorgang an. Das verkleinert die Rückfragen, hält die Vorauszahlungen nah an der tatsächlichen Lage und macht spätere Überraschungen bei der Abrechnung seltener.

  • Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G
  • Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Gewerbesteuererklärung, wenn ein Gewerbe vorliegt

Leistungen für Selbstständige

Das übernehmen wir für Ihr Mandat

Vom laufenden Monat bis zur Jahreserklärung arbeiten wir mit denselben Daten weiter – Sie geben Belege ab, alles Weitere läuft über unsere Fristenüberwachung.

Einnahmenüberschussrechnung

Wir erstellen die EÜR aus Ihren Belegen und Kontodaten, ordnen Betriebsausgaben zu und klären Abgrenzungsfragen wie Arbeitszimmer, Fahrzeug oder Telefonnutzung vorab mit Ihnen.

Grundlage
§ 4 Abs. 3 EStG
Übermittlung
Anlage EUR elektronisch

Umsatzsteuervoranmeldung

Monatlich oder quartalsweise – je nachdem, was das Finanzamt für Sie festgelegt hat. Wir melden fristgerecht an und sagen Ihnen vorab, welche Zahllast auf Sie zukommt.

Frist
10. Tag des Folgemonats
Mit Dauerfristverlängerung
einen Monat später

Einkommensteuererklärung

Betriebliches Ergebnis und private Sachverhalte in einer Erklärung: Anlage S oder G, Vorsorgeaufwendungen, Kranken- und Rentenversicherung, Mieteinkünfte und Kapitalerträge.

Anlagen
S, G, EUR, Vorsorgeaufwand

Vorauszahlungen

Läuft ein Jahr deutlich schwächer oder stärker als das vorherige, beantragen wir die Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, statt auf den Bescheid im Folgejahr zu warten.

Termine
10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.

Belegorganisation

Wir richten mit Ihnen eine Ablage ein, die zum Abgaberhythmus passt – digital eingescannt oder als Papierordner. Sortieren und Verbuchen übernehmen wir.

Übergabe
digital oder in Papier

Alle Leistungen im Überblick

Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen – die vollständige Übersicht der Kanzlei, auch für den Fall, dass Ihr Betrieb wächst.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit

Vom ersten Gespräch bis zum geprüften Steuerbescheid arbeiten wir in festen Schritten. Sie wissen dadurch jederzeit, welche Aufgabe gerade bei Ihnen und welche bei uns liegt.

Wir sprechen über Ihre Tätigkeit, Rechtsform, Umsatzgröße und darüber, ob Sie Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz erstellen müssen. Danach erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung zum Betreuungsumfang und zur Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Vorbereitung

Unterlagen und Kosten

Je vollständiger Ihre Unterlagen ankommen, desto zügiger und günstiger wird die Bearbeitung. Diese Zusammenstellung deckt den üblichen Bedarf einer freiberuflichen oder gewerblichen Einzeltätigkeit ab.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Ausgangsrechnungen fortlaufend nummeriert, Eingangsrechnungen und Kassenbelege
  • Kontoauszüge aller geschäftlich genutzten Konten des gesamten Jahres
  • Fahrtenbuch oder Aufstellung der betrieblichen Kilometer, Belege zum Firmenwagen
  • Verträge zu Büro, Leasing, Darlehen und Versicherungen
  • Nachweise zu Arbeitszimmer, Telefon- und Internetanteil
  • Beitragsbescheide von Krankenkasse, Versorgungswerk oder Rentenversicherung
  • Bescheide des Finanzamts über Vorauszahlungen und der Steuerbescheid des Vorjahres

Wovon der Preis abhängt

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Maßgeblich sind der Gegenstandswert – bei der Buchführung der Jahresumsatz, beim Abschluss die Bilanzsumme zuzüglich Betriebsleistung – und die Zahl der Belege. Ordentlich sortierte, digital gelieferte Belege senken den Zeitaufwand spürbar.

Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Schätzung der jährlichen Kosten, getrennt nach laufender Buchführung, Jahresarbeit und Erklärungen. Zusätzliche Leistungen wie Betriebsprüfungsbegleitung oder Einspruchsverfahren stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Antworten

Häufige Fragen von Selbstständigen

Diese Punkte kommen in Erstgesprächen im Raum Hannover regelmäßig zur Sprache. Die Antworten sind allgemein gehalten und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.