
Steuerliche Betreuung für Selbstständige und Freiberufler
Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Vorauszahlungen laufen bei uns in einer Hand zusammen. Sie liefern Belege, wir kümmern uns um Fristen und Zahlen.
Ausgangslage
Drei Erklärungen, ein einziger Sachverhalt
Bei Selbstständigen hängen Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer und private Einkommensteuer an denselben Zahlen – wir bearbeiten sie deshalb gemeinsam statt nacheinander.
Was Sie betrieblich buchen, wirkt auf die private Steuerlast – und private Entscheidungen wirken zurück in den Betrieb. Ein Arbeitszimmer, ein gemischt genutztes Fahrzeug oder eine Beitragszahlung zur Altersvorsorge taucht in mehreren Erklärungen auf. Wer diese Punkte getrennt bearbeitet, korrigiert am Ende doppelt.
Wir sehen Betrieb und Privates deshalb in einem Vorgang an. Das verkleinert die Rückfragen, hält die Vorauszahlungen nah an der tatsächlichen Lage und macht spätere Überraschungen bei der Abrechnung seltener.
- Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G
- Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- Gewerbesteuererklärung, wenn ein Gewerbe vorliegt
Leistungen für Selbstständige
Das übernehmen wir für Ihr Mandat
Vom laufenden Monat bis zur Jahreserklärung arbeiten wir mit denselben Daten weiter – Sie geben Belege ab, alles Weitere läuft über unsere Fristenüberwachung.

Einnahmenüberschussrechnung
Wir erstellen die EÜR aus Ihren Belegen und Kontodaten, ordnen Betriebsausgaben zu und klären Abgrenzungsfragen wie Arbeitszimmer, Fahrzeug oder Telefonnutzung vorab mit Ihnen.

Umsatzsteuervoranmeldung
Monatlich oder quartalsweise – je nachdem, was das Finanzamt für Sie festgelegt hat. Wir melden fristgerecht an und sagen Ihnen vorab, welche Zahllast auf Sie zukommt.

Einkommensteuererklärung
Betriebliches Ergebnis und private Sachverhalte in einer Erklärung: Anlage S oder G, Vorsorgeaufwendungen, Kranken- und Rentenversicherung, Mieteinkünfte und Kapitalerträge.

Vorauszahlungen
Läuft ein Jahr deutlich schwächer oder stärker als das vorherige, beantragen wir die Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen, statt auf den Bescheid im Folgejahr zu warten.

Belegorganisation
Wir richten mit Ihnen eine Ablage ein, die zum Abgaberhythmus passt – digital eingescannt oder als Papierordner. Sortieren und Verbuchen übernehmen wir.

Alle Leistungen im Überblick
Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen – die vollständige Übersicht der Kanzlei, auch für den Fall, dass Ihr Betrieb wächst.
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit
Vom ersten Gespräch bis zum geprüften Steuerbescheid arbeiten wir in festen Schritten. Sie wissen dadurch jederzeit, welche Aufgabe gerade bei Ihnen und welche bei uns liegt.
Erstgespräch, rund 45 Minuten

Wir sprechen über Ihre Tätigkeit, Rechtsform, Umsatzgröße und darüber, ob Sie Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz erstellen müssen. Danach erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung zum Betreuungsumfang und zur Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Wir sprechen über Ihre Tätigkeit, Rechtsform, Umsatzgröße und darüber, ob Sie Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz erstellen müssen. Danach erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung zum Betreuungsumfang und zur Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Sie unterschreiben Steuerberatervollmacht und Mandatsvertrag. Wir melden Sie bei der Finanzverwaltung als Empfangsbevollmächtigte an, richten den digitalen Belegaustausch ein und klären, ob Ihre Bank per Kontoumsatzabruf angebunden werden kann.

Bis zum 10. des Folgemonats laden Sie Belege hoch. Wir buchen, prüfen die Vorsteuer und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht per ELSTER. Sie erhalten die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Ergebnis und offenen Posten.

Nach Jahresende erstellen wir Abschluss beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung. Wir besprechen das Ergebnis, reichen ein und prüfen jeden Bescheid innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist.
Vorbereitung
Unterlagen und Kosten
Je vollständiger Ihre Unterlagen ankommen, desto zügiger und günstiger wird die Bearbeitung. Diese Zusammenstellung deckt den üblichen Bedarf einer freiberuflichen oder gewerblichen Einzeltätigkeit ab.
Was wir von Ihnen brauchen
- Ausgangsrechnungen fortlaufend nummeriert, Eingangsrechnungen und Kassenbelege
- Kontoauszüge aller geschäftlich genutzten Konten des gesamten Jahres
- Fahrtenbuch oder Aufstellung der betrieblichen Kilometer, Belege zum Firmenwagen
- Verträge zu Büro, Leasing, Darlehen und Versicherungen
- Nachweise zu Arbeitszimmer, Telefon- und Internetanteil
- Beitragsbescheide von Krankenkasse, Versorgungswerk oder Rentenversicherung
- Bescheide des Finanzamts über Vorauszahlungen und der Steuerbescheid des Vorjahres
Wovon der Preis abhängt
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Maßgeblich sind der Gegenstandswert – bei der Buchführung der Jahresumsatz, beim Abschluss die Bilanzsumme zuzüglich Betriebsleistung – und die Zahl der Belege. Ordentlich sortierte, digital gelieferte Belege senken den Zeitaufwand spürbar.
Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Schätzung der jährlichen Kosten, getrennt nach laufender Buchführung, Jahresarbeit und Erklärungen. Zusätzliche Leistungen wie Betriebsprüfungsbegleitung oder Einspruchsverfahren stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Antworten
Häufige Fragen von Selbstständigen
Diese Punkte kommen in Erstgesprächen im Raum Hannover regelmäßig zur Sprache. Die Antworten sind allgemein gehalten und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
