Ihr Weg zu uns
Schreiben Sie uns, worum es geht – wir melden uns mit einem Terminvorschlag und sagen Ihnen vorab, welche Unterlagen wir für das Gespräch benötigen.
Anfrage an die Kanzlei
Je genauer wir Ihre Ausgangslage kennen, desto konkreter fällt unsere Rückmeldung aus – Rechtsform und Anliegen genügen uns für den ersten Schritt.
- +49 30 23125104
- mail@kanzlei-berg.invalid
- Anschrift:Georgstraße 22, 30159 Hannover
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
Das Telefon ist während der Sprechzeiten besetzt; außerhalb nehmen wir Ihre Nachricht per E-Mail oder Formular auf. Termine in der Kanzlei vergeben wir nach Vereinbarung.
Unsere Sprechzeiten
- Montag–Donnerstag
- 8:30–17:00
- Freitag
- 8:30–13:00
- Samstag–Sonntag
- Geschlossen
Termine nach Vereinbarung. Am Wochenende ist die Kanzlei geschlossen; Anfragen über das Formular bearbeiten wir am folgenden Werktag.
Ablauf
Von der Anfrage zum Erstgespräch
Nach Ihrer Nachricht über das Formular oder am Telefon vergehen in der Regel ein bis zwei Werktage, bis Sie von uns hören.
Wir melden uns auf dem Weg zurück, den Sie angegeben haben, und klären zuerst zwei Fragen: um welche Leistung es geht und ob wir sie fachlich und zeitlich übernehmen können. Erst danach vereinbaren wir einen Termin. So vermeiden Sie ein Gespräch, das Ihnen am Ende nicht weiterhilft.

Sie schildern kurz Ihre Situation: Rechtsform, Branche, ob Sie bisher selbst gebucht oder eine andere Kanzlei beauftragt haben, und welches Jahr offen ist. Diese vier Angaben reichen uns, um den Aufwand grob einzuordnen.

Wir prüfen, ob Ihr Fall zu unseren Schwerpunkten Jahresabschluss, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Steuererklärungen passt. Fehlt uns eine Angabe, fragen wir vorab per E-Mail nach, statt das Gespräch damit zu füllen.

Sie erhalten zwei Terminvorschläge innerhalb der Sprechzeiten. Das Erstgespräch dauert etwa 45 bis 60 Minuten und findet in der Kanzlei, telefonisch oder als Videogespräch statt – was Ihnen besser passt.

Wir gehen Ihre Zahlen und Fristen durch, benennen den Betreuungsumfang und erklären, wovon das Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung abhängt: Gegenstandswert, Belegmenge und Art der Leistung.

Entscheiden Sie sich für uns, erhalten Sie eine Vollmacht für das Finanzamt und eine Liste der benötigten Unterlagen. Bei einem Wechsel fordern wir Vorjahresabschluss und Buchhaltungsdaten bei der bisherigen Kanzlei an.

Wir legen fest, wann welche Belege bei uns sind – bei monatlicher Buchhaltung meist bis zum 10. des Folgemonats – und benennen Ihre feste Ansprechperson für Rückfragen.
Vorbereitung
Was Sie zum Termin mitbringen
Unterlagen für das erste Gespräch
Je mehr Zahlen auf dem Tisch liegen, desto konkreter fällt unsere Auskunft aus. Vollständig muss nichts sein – Sie können Fehlendes nachreichen. Ein Blick in Ihre letzte Steuererklärung und in die laufenden Zahlen genügt meist, um Handlungsbedarf und Fristen sauber zu benennen.
- Steuernummer und, falls vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Letzter Steuerbescheid und die zugehörige Erklärung
- Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung des Vorjahres
- Aktuelle Summen- und Saldenliste, falls Sie bereits buchen
- Bei Arbeitgebern: Zahl der Beschäftigten und Lohnarten
- Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug bei GmbH und UG

Sichere Übermittlung
