
Leistungen für Buchhaltung und Steuern
Jahresabschluss, Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Steuererklärungen – einzeln beauftragt oder als laufende Gesamtbetreuung über das ganze Jahr.
Vier Bereiche, einzeln oder gemeinsam
Die meisten Mandate beginnen mit einem Bereich und wachsen mit dem Betrieb. Was wir für Sie übernehmen, legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.
Jahresabschluss
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit allen Anlagen – aufbereitet so, dass Sie die Zahlen auch gegenüber Ihrer Bank erklären können.
Lohnbuchhaltung
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt, inklusive Ein- und Austritten und Bescheinigungen.
Finanzbuchhaltung
Laufende Buchführung mit Umsatzsteuer-Voranmeldung. Belege reichen Sie digital ein oder bringen sie als Ordner in die Georgstraße.
Steuererklärungen
Betriebliche und private Erklärungen aus einer Hand: Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommensteuer samt Prüfung der Bescheide.
Wie die Bereiche zusammenwirken
Jede gebuchte Rechnung und jede Lohnabrechnung ist später ein Baustein des Jahresabschlusses – deshalb arbeiten die vier Bereiche bei uns auf einem gemeinsamen Datenstand.
Vom Beleg in den Abschluss
Die Finanzbuchhaltung liefert monatlich oder quartalsweise die Umsatzsteuer-Voranmeldung und zugleich die Konten, auf denen der Jahresabschluss aufbaut. Wird laufend gebucht, entfällt die Nacharbeit zum Jahresende: Der Abschluss beginnt nicht mit Sortieren, sondern mit der Abstimmung von Kasse, Bank und offenen Posten.
Lohn und Erklärungen
Aus der Lohnbuchhaltung fließen Personalaufwand und Rückstellungen direkt in den Abschluss. Dessen Ergebnis wiederum ist die Grundlage der betrieblichen Erklärungen und, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, auch Ihrer privaten Einkommensteuererklärung. So wird eine Zahl einmal ermittelt und nicht dreimal gesucht.

Ordnung entsteht im Monat, nicht im März
Wer laufend bucht, kennt sein Ergebnis vor dem Jahresende und kann noch handeln. Deshalb besprechen wir Zwischenzahlen, sobald sie belastbar sind – und nicht erst, wenn der Abschluss fertig ist.
Ablauf ansehenFür wen wir die Bereiche zuschneiden
Ein Soloselbstständiger braucht etwas anderes als ein Handwerksbetrieb mit zwölf Mitarbeitenden – der Leistungsumfang richtet sich bei uns nach der Betriebsgröße.
Selbstständige
Meist Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer und Einkommensteuererklärung in einem Paket – ohne Lohnbuchhaltung, solange keine Angestellten da sind.
Mehr erfahrenHandwerksbetriebe
Hier trägt die Lohnbuchhaltung das Mandat: Stundenlöhne, Zuschläge und wechselnde Baustellen. Dazu laufende Buchführung und Jahresabschluss.
Mehr erfahrenKleine Unternehmen
GmbH oder GbR mit wenigen Beschäftigten: Finanzbuchhaltung, Lohn, Bilanz und die betrieblichen Erklärungen als durchgehende Betreuung.
Mehr erfahrenVom Erstgespräch zur Beauftragung
Bevor etwas beauftragt wird, sehen wir uns Ihre Zahlen an. Erst danach steht fest, welche der vier Bereiche Sie wirklich brauchen und in welchem Takt.
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Erstgespräch in der Georgstraße
Sie schildern Rechtsform, Mitarbeiterzahl und was bisher wer gemacht hat. Termine vergeben wir nach Vereinbarung innerhalb der Sprechzeiten, Montag bis Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr.
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Unterlagen sichten
Wir sehen den letzten Abschluss, die aktuellen Bescheide und den Stand der Buchhaltung durch. Was wir dafür benötigen, steht auf der Seite Benötigte Unterlagen.
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Leistungsumfang festlegen
Sie erhalten einen Vorschlag, welche Bereiche wir übernehmen, in welchem Takt gebucht wird und welche Arbeiten in Ihrem Betrieb bleiben.
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Vollmacht und Übergabe
Nach Auftragserteilung erteilen Sie die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt. Bei einem Wechsel fordern wir die Daten beim bisherigen Berater an.
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Laufende Zusammenarbeit
Danach gilt ein fester Rhythmus: Belege von Ihnen, Buchungen und Meldungen von uns, Zwischenzahlen zur Besprechung.
Vorbereitung
Ihre Unterlagen und unser Zusammenspiel
Die Finanzbuchhaltung läuft bei uns im Monatsrhythmus: Sie reichen Belege, Kontoauszüge und Rechnungen bis zum 10. des Folgemonats ein, wir buchen und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt.
Für die Lohnbuchhaltung brauchen wir Stundenzettel und Änderungen bei Personal, Krankheit oder Urlaub spätestens bis zum 5. des Monats, damit die Lohnabrechnung pünktlich steht. Belege nehmen wir digital als PDF oder Scan entgegen, auf Wunsch auch weiterhin im Papierordner.
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Zeitraums, vollständig und fortlaufend
- Kontoauszüge aller Geschäftskonten sowie Kassenberichte bei Barumsätzen
- Verträge zu Leasing, Darlehen, Miete und Versicherungen
- Lohnunterlagen: Arbeitsverträge, Stundenzettel, Bescheinigungen der Krankenkassen
- Anschaffungsbelege für Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge (für die Abschreibung)
- Bescheide des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger
Wovon der Aufwand abhängt
Unsere Abrechnung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt an nachvollziehbaren Größen: der Zahl der Belege und Lohnabrechnungen, der Rechtsform, der Art der Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung) und daran, wie geordnet die Unterlagen bei uns ankommen. Sortierte, digital eingereichte Belege verkürzen die Bearbeitung messbar. Im Erstgespräch sehen wir Ihre Zahlen durch und nennen Ihnen vorab eine Einschätzung des Umfangs, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Antworten
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Diese Punkte kommen in Erstgesprächen mit Selbstständigen, Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen regelmäßig zur Sprache.
Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?
Im Erstgespräch klären wir, welche Bereiche für Sie sinnvoll sind.
