
Steuerthemen, verständlich erklärt
Kurze Beiträge zu den Fragen, die uns in der Kanzlei am häufigsten erreichen: Belege, Fristen, Lohnabrechnung und Jahresabschluss – geschrieben für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen.
Worum es hier geht
Aus der täglichen Arbeit der Kanzlei
Dieselben Fragen erreichen uns jedes Jahr aufs Neue – zu Belegen, Fristen und Abgrenzungen. Was sich allgemein beantworten lässt, schreiben wir hier auf.
Die Beiträge entstehen dort, wo im Mandat regelmäßig Rückfragen auftauchen: bei der Frage, welcher Beleg wirklich gebraucht wird, wie eine Bewirtung sauber dokumentiert wird oder warum eine Lohnabrechnung im Januar anders aussieht als im Dezember. Wir schreiben sie in der Sprache, die wir auch am Besprechungstisch verwenden.
Jeder Beitrag nennt den Stand, auf den er sich bezieht. Ändert sich eine Regel wesentlich, überarbeiten wir den Text oder nehmen ihn vom Netz, statt ihn stehen zu lassen.
- Belege: was aufbewahrt werden muss und wie lange
- Fristen: welche Termine im Jahr wiederkehren
- Buchhaltung: Ordnung im Monat statt Stapel im März
- Lohn: Meldungen, Bescheinigungen, Wechsel im Personal
- Jahresabschluss: welche Unterlagen wir wann brauchen
- Selbstständigkeit: Fragen zum Start und zur Umsatzsteuer
Themenschwerpunkte
Sechs Themen, nach denen am häufigsten gefragt wird
Ein Handwerksbetrieb fragt anders als eine Freiberuflerin. Wir ordnen die Beiträge deshalb nach dem Anlass, aus dem die Frage entsteht.

Belege und Unterlagen
Welcher Nachweis gehört zu welcher Buchung, was reicht als Rechnung aus und welche Aufbewahrungsfristen gelten. Dazu die Frage, wann ein digitales Abbild genügt.

Finanzbuchhaltung
Wie ein Monat sauber abgeschlossen wird, warum offene Posten früh auffallen sollten und welche Auswertungen im laufenden Jahr wirklich weiterhelfen.

Lohn und Personal
Eintritte, Austritte, Minijobs und Krankmeldungen: welche Angaben wir wann brauchen, damit die Abrechnung pünktlich beim Mitarbeitenden ankommt.

Jahresabschluss
Was zwischen letztem Buchungsmonat und fertigem Abschluss passiert, welche Rückfragen typisch sind und wie sich der Aufwand im Vorfeld verringern lässt.

Steuererklärungen und Fristen
Welche Erklärungen im Jahr anfallen, wie Vorauszahlungen zustande kommen und was zu tun ist, wenn ein Bescheid vom Erwarteten abweicht.

Start in die Selbstständigkeit
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Kleinunternehmerregelung, erste Rechnungen: die Punkte, die im ersten Jahr am häufigsten Fragen aufwerfen.
Die meisten Rückfragen im Jahresabschluss entstehen nicht aus schwierigen Sachverhalten, sondern aus fehlenden Belegen zu ganz gewöhnlichen Buchungen.
Termine
Der Fristenkalender im Steuerjahr
Die meisten Rückfragen in unserem Ratgeber drehen sich um Termine. Wer den Rhythmus eines Steuerjahres kennt, arbeitet ruhiger: Die laufende Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung folgen einem Monatstakt, der Jahresabschluss und die Steuererklärungen kommen danach. Die folgende Übersicht zeigt, wann wir in der Kanzlei welche Unterlagen von Ihnen benötigen und was wir daraus erstellen. Abweichungen sind möglich, etwa bei vierteljährlicher Abgabe oder bewilligter Dauerfristverlängerung.
Vier Etappen durch das Jahr
Monatlich bis zum 10.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wir melden die Umsatzsteuer des Vormonats elektronisch an das Finanzamt. Dazu brauchen wir Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie die Kontoauszüge des Vormonats bis etwa zum dritten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat, dafür ist bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wir melden die Umsatzsteuer des Vormonats elektronisch an das Finanzamt. Dazu brauchen wir Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie die Kontoauszüge des Vormonats bis etwa zum dritten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat, dafür ist bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Lohnabrechnung: Wir rechnen Löhne und Gehälter ab, übermitteln die Beitragsnachweise an die Krankenkassen und die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt. Melden Sie uns Neueinstellungen, Austritte, Krankheitstage, Urlaub und variable Bestandteile wie Überstunden oder Zuschläge bis spätestens zum 20. des Monats.

Jahresabschluss: Wir schließen die Buchhaltung ab, klären offene Posten, buchen Abschreibungen und Rückstellungen und stimmen Inventurwerte ab. Bei Einnahmenüberschussrechnung geht es schneller, bei Bilanzierung sprechen wir die Positionen vorher mit Ihnen durch – gerade bei Handwerksbetrieben mit halbfertigen Arbeiten.

Steuererklärungen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Wer uns beauftragt, fällt unter die verlängerte Frist für steuerlich beratene Fälle. Nach dem Bescheid prüfen wir die Festsetzung und legen bei Abweichungen fristgerecht Einspruch ein.
- Belege monatlich statt jährlich einreichen: Wir buchen laufend, dadurch bleiben Vorsteuerbeträge nicht liegen und Nachfragen lassen sich klären, solange der Vorgang noch präsent ist.
- Bewirtungs- und Reisekosten mit Anlass, Datum und Teilnehmern versehen, sonst erkennt das Finanzamt den Abzug häufig nicht an.
- Private Zahlungen vom Geschäftskonto kurz kennzeichnen; das erspart uns Rückfragen und Ihnen Korrekturbuchungen.
- Anschaffungen über 800 Euro netto mit Rechnung und Anschaffungsdatum melden, damit wir die Abschreibung korrekt ansetzen.
- Bescheide des Finanzamts unverzüglich weiterleiten: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
