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Schreibtisch mit aufgeschlagenem Belegordner, Taschenrechner, Notizblock und Laptop in einer Steuerkanzlei

Ratgeber der Steuerkanzlei Berg

Steuerthemen, verständlich erklärt

Kurze Beiträge zu den Fragen, die uns in der Kanzlei am häufigsten erreichen: Belege, Fristen, Lohnabrechnung und Jahresabschluss – geschrieben für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen.

Kanzlei in Hannover Raum Hannover Mo–Fr erreichbar Für kleine Betriebe
Neue Beiträge in der Regel monatlich
Lesezeit je Beitrag 3 bis 5 Minuten
Rückfragen zum Thema im Erstgespräch
Stand und Datum an jedem Beitrag

Worum es hier geht

Aus der täglichen Arbeit der Kanzlei

Dieselben Fragen erreichen uns jedes Jahr aufs Neue – zu Belegen, Fristen und Abgrenzungen. Was sich allgemein beantworten lässt, schreiben wir hier auf.

Die Beiträge entstehen dort, wo im Mandat regelmäßig Rückfragen auftauchen: bei der Frage, welcher Beleg wirklich gebraucht wird, wie eine Bewirtung sauber dokumentiert wird oder warum eine Lohnabrechnung im Januar anders aussieht als im Dezember. Wir schreiben sie in der Sprache, die wir auch am Besprechungstisch verwenden.

Jeder Beitrag nennt den Stand, auf den er sich bezieht. Ändert sich eine Regel wesentlich, überarbeiten wir den Text oder nehmen ihn vom Netz, statt ihn stehen zu lassen.

  • Belege: was aufbewahrt werden muss und wie lange
  • Fristen: welche Termine im Jahr wiederkehren
  • Buchhaltung: Ordnung im Monat statt Stapel im März
  • Lohn: Meldungen, Bescheinigungen, Wechsel im Personal
  • Jahresabschluss: welche Unterlagen wir wann brauchen
  • Selbstständigkeit: Fragen zum Start und zur Umsatzsteuer

Die meisten Rückfragen im Jahresabschluss entstehen nicht aus schwierigen Sachverhalten, sondern aus fehlenden Belegen zu ganz gewöhnlichen Buchungen.

Termine

Der Fristenkalender im Steuerjahr

Die meisten Rückfragen in unserem Ratgeber drehen sich um Termine. Wer den Rhythmus eines Steuerjahres kennt, arbeitet ruhiger: Die laufende Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung folgen einem Monatstakt, der Jahresabschluss und die Steuererklärungen kommen danach. Die folgende Übersicht zeigt, wann wir in der Kanzlei welche Unterlagen von Ihnen benötigen und was wir daraus erstellen. Abweichungen sind möglich, etwa bei vierteljährlicher Abgabe oder bewilligter Dauerfristverlängerung.

Vier Etappen durch das Jahr

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wir melden die Umsatzsteuer des Vormonats elektronisch an das Finanzamt. Dazu brauchen wir Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen sowie die Kontoauszüge des Vormonats bis etwa zum dritten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat, dafür ist bei monatlicher Abgabe eine Sondervorauszahlung zu leisten.

  • Belege monatlich statt jährlich einreichen: Wir buchen laufend, dadurch bleiben Vorsteuerbeträge nicht liegen und Nachfragen lassen sich klären, solange der Vorgang noch präsent ist.
  • Bewirtungs- und Reisekosten mit Anlass, Datum und Teilnehmern versehen, sonst erkennt das Finanzamt den Abzug häufig nicht an.
  • Private Zahlungen vom Geschäftskonto kurz kennzeichnen; das erspart uns Rückfragen und Ihnen Korrekturbuchungen.
  • Anschaffungen über 800 Euro netto mit Rechnung und Anschaffungsdatum melden, damit wir die Abschreibung korrekt ansetzen.
  • Bescheide des Finanzamts unverzüglich weiterleiten: Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.