
Buchhaltung und Lohn für Handwerksbetriebe
Wir übernehmen Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss für Betriebe mit Mitarbeitenden – vom Stundenzettel über die Bauabzugsteuer bis zum Anlagenverzeichnis.
Wen wir betreuen
Mitarbeitende, Material, Baustellen
Ein Handwerksbetrieb rechnet anders als ein Büro: Stundenzettel, Materialrechnungen und Abschlagszahlungen laufen parallel, und am Monatsende muss der Lohn trotzdem pünktlich stehen.
Wir betreuen Betriebe vom Einzelmeister mit zwei Gesellen bis zur Firma mit eigener Kolonne. Die Buchhaltung richten wir so ein, dass sie Ihren Arbeitsablauf abbildet: Belege werden nach Baustelle oder Auftrag zugeordnet, Materialeinkauf und Fremdleistungen getrennt geführt, Anzahlungen sauber abgegrenzt.
So sehen Sie nicht erst beim Jahresabschluss, ob ein Auftrag getragen hat – sondern schon in der laufenden Auswertung.
- Bau- und Ausbaugewerke mit wechselnden Baustellen
- Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe
- Tischlereien und Metallbau mit eigener Werkstatt
- Maler-, Boden- und Stuckateurbetriebe
- Kfz-Werkstätten mit Ersatzteillager
- Betriebe mit Auszubildenden, Aushilfen und Saisonkräften
Unsere Arbeit für Ihren Betrieb
Vier Bereiche, die im Handwerk zusammenhängen
Ein falsch verbuchter Bauauftrag zieht sich bis in die Umsatzsteuervoranmeldung durch – deshalb führen wir Lohn, Buchhaltung und Abschluss in einer Hand.

Lohnabrechnung
Monatliche Abrechnung für Gesellen, Auszubildende, Aushilfen und Saisonkräfte. Wir rechnen Zuschläge, Auslösung, Fahrtkosten und Überstunden ab, melden an Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt und erstellen die Bescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden. Bei Bedarf inklusive SOKA-Bau-Meldungen.

Bauleistungen und Umsatzsteuer
Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach Paragraf 13b UStG, Abschlags- und Schlussrechnungen, Anzahlungen, Teilleistungen und Leistungen für Privatkunden mit der Pflichtangabe zur Aufbewahrung. Wir prüfen Ihre Ausgangsrechnungen auf die Angaben, die das Finanzamt verlangt.

Anlagenverzeichnis und Fuhrpark
Maschinen, Gerüste, Werkzeug, Transporter und Anhänger werden erfasst, abgeschrieben und bei Verkauf oder Verschrottung sauber ausgebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter führen wir getrennt, damit die Sofortabschreibung nicht untergeht.

Jahresabschluss
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, je nach Rechtsform und Größe Ihres Betriebs. Unfertige Leistungen und halbfertige Bauten bewerten wir gemeinsam mit Ihnen, weil nur Sie wissen, wie weit eine Baustelle wirklich ist. Danach folgen die betrieblichen Steuererklärungen.
Belege aus dem Betrieb
Der Zettel vom Bulli reicht uns
Tankquittungen, Baumarktbons und handschriftliche Stundenzettel kommen so an, wie sie im Betrieb entstehen – abfotografiert, gescannt oder im Ordner.
Belegwege, die im Betriebsalltag halten
Sie müssen für uns nichts sortieren, was Sie ohnehin schon einmal in der Hand hatten. Wichtig ist nur, dass ein Beleg den Weg in die Buchhaltung findet, bevor er im Handschuhfach verschwindet. Welche Unterlagen wir im Einzelnen brauchen, haben wir unter benötigte Unterlagen zusammengestellt.
- Belege digital hochladen oder als Foto senden
- Papierordner zum vereinbarten Termin in der Georgstraße abgeben
- Stundenzettel je Mitarbeitendem bis zum vereinbarten Monatstermin
- Kontoauszüge als Datei oder Bankanbindung
- Eingangsrechnungen von Nachunternehmern getrennt vom Material

Monatsrhythmus
Jeder Monat läuft nach demselben Takt
In einem Handwerksbetrieb hängt die Lohnabrechnung an Fristen, die nicht verschiebbar sind: die Lohnsteuer-Anmeldung zum 10. des Folgemonats, der Beitragsnachweis zur Sozialversicherung zum drittletzten Bankarbeitstag. Damit das planbar bleibt, arbeiten wir jeden Monat nach demselben Ablauf – Sie liefern die Stunden, wir übernehmen Berechnung, Meldungen und Auswertungen.
Der Lohnmonat Schritt für Schritt
Bis zum 5.: Stunden und Änderungen

Sie senden Stundenzettel, Urlaubs- und Krankheitstage sowie Ein- und Austritte – per Upload im Mandantenportal, als Scan oder aus Ihrer Zeiterfassung. Bei neuen Mitarbeitenden rufen wir die Lohnsteuermerkmale elektronisch beim Finanzamt ab (ELStAM).

Sie senden Stundenzettel, Urlaubs- und Krankheitstage sowie Ein- und Austritte – per Upload im Mandantenportal, als Scan oder aus Ihrer Zeiterfassung. Bei neuen Mitarbeitenden rufen wir die Lohnsteuermerkmale elektronisch beim Finanzamt ab (ELStAM).

Wir rechnen ab und prüfen dabei die Punkte, die im Handwerk regelmäßig auffallen: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Verpflegungspauschalen bei Montageeinsätzen, Fahrtkostenzuschüsse, Werkzeuggeld sowie die Mindestlohn-Aufzeichnungen für Aushilfen. Unklare Positionen klären wir telefonisch, bevor abgerechnet wird.

Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweise gehen elektronisch heraus, Sie erhalten Lohnjournal, Buchungsbeleg, Zahlungsliste und die Abrechnungen für Ihre Mitarbeitenden. Auf Wunsch übermitteln wir auch die Meldungen an SOKA-BAU, wenn Ihr Betrieb dem Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes unterliegt.

Arbeitgeberbescheinigungen, Entgeltnachweise für Elterngeld oder Krankenkasse und die Jahresmeldungen erstellen wir mit. Kommt die Betriebsprüfung der Rentenversicherung, stellen wir die Unterlagen zusammen und begleiten den Termin.
Fragen und Kosten
Antworten auf häufige Fragen aus dem Handwerk
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
