
Häufige Fragen an die Kanzlei
Wechsel, Kosten, Unterlagen, Fristen: Die sechs Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden, beantworten wir hier ausführlich – damit Sie schon vor dem ersten Termin wissen, worauf Sie sich einlassen.
Was Mandanten vor dem ersten Termin wissen wollen
Die meisten Anrufe in der Georgstraße drehen sich um dieselben sechs Punkte: den Wechsel von einem anderen Berater, die Kosten, die Unterlagen, die Fristen, die digitale Abwicklung und die Frage, wer im Zweifel ans Telefon geht.
Der Einstieg ist kleiner, als die meisten denken
Vor der ersten Buchung steht ein Gespräch über Ihre Zahlen, Ihre Rechtsform und den Zeitpunkt, zu dem wir übernehmen sollen. Erst danach entscheiden Sie. Was wir dafür brauchen, ist überschaubar und liegt bei den meisten Betrieben ohnehin bereit.
- Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Rechtsform
- Der letzte Jahresabschluss oder die letzte Steuererklärung
- Ein Überblick über Bankkonten, Kasse und laufende Verträge
- Bei Arbeitgebern: Anzahl der Beschäftigten und Abrechnungsstichtag

Die Termine, nach denen sich unser Jahr richtet
Wir arbeiten rückwärts vom gesetzlichen Abgabetermin und melden uns rechtzeitig, wenn für eine Frist noch Unterlagen von Ihnen fehlen.
Sechs Fragen, sechs Antworten
- Wie läuft ein Wechsel von meinem bisherigen Steuerberater ab? Sie kündigen das bestehende Mandat, wir übernehmen den Rest. Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an – Buchführungsdaten, den letzten Jahresabschluss, Anlagenverzeichnis und offene Posten. Üblich ist ein Wechsel zum Beginn eines Wirtschaftsjahres oder nach dem letzten fertiggestellten Abschluss, weil dann keine Daten mitten in einer Periode geteilt werden müssen. Möglich ist er aber auch unterjährig. Ihre Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ändern wir elektronisch, damit Bescheide und Mitteilungen künftig bei uns eingehen.
- Was kostet die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei? Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie bemisst sich dort nicht nach Aufwand allein, sondern nach Gegenstandswerten – etwa dem Jahresumsatz bei der Buchführung oder der Bilanzsumme beim Jahresabschluss – und einem Rahmensatz innerhalb der gesetzlichen Spanne. Für laufende Arbeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung vereinbaren wir häufig eine Pauschale, damit Sie monatlich mit einem festen Betrag rechnen können. Was Ihr Fall kostet, sagen wir Ihnen nach dem Erstgespräch, wenn Umfang und Belegmenge bekannt sind. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Kosten.
- Welche Unterlagen muss ich zusammenstellen? Zum Einstieg genügen Stammdaten und der letzte Abschluss: Steuernummer, Rechtsform, Handelsregisterauszug falls vorhanden, die letzte Steuererklärung oder Bilanz sowie eine Liste der Bankkonten. Für die laufende Buchhaltung kommen monatlich Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenberichte und Belege zu Bewirtung oder Fahrzeugen hinzu. Bei Arbeitgebern zusätzlich Arbeitsverträge, Krankenkassenzuordnung und Stundenaufzeichnungen. Eine Aufstellung nach Mandantengruppe finden Sie unter Unterlagen.
- Wie stellen Sie sicher, dass Fristen eingehalten werden? Jede Frist liegt bei uns mit einem internen Vorlauf im Fristenkalender, nicht erst am gesetzlichen Stichtag. Fehlen Belege für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder für den Jahresabschluss, melden wir uns aktiv bei Ihnen, statt zu warten. Für beratene Mandate gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO – das verschafft Ihnen deutlich mehr Zeit als die Frist zum 31. Juli. Voraussetzung bleibt, dass die Unterlagen rechtzeitig bei uns eingehen; den benötigten Termin nennen wir Ihnen jeweils schriftlich.
- Muss ich meine Belege digital einreichen? Nein, Sie entscheiden. Viele Mandanten fotografieren oder scannen ihre Belege und laden sie über ein geschütztes Portal hoch; die Daten liegen dann auf deutschen Rechenzentren und sind jederzeit für Sie einsehbar. Ebenso möglich ist der klassische Ordner, den Sie in der Georgstraße 22 abgeben oder uns zusenden. Auch Mischformen funktionieren – Bankumsätze digital, Kassenbelege in Papier. Wichtig ist nur, dass die Belege vollständig und lesbar sind und den Anforderungen der GoBD genügen.
- Wen erreiche ich, wenn ich kurzfristig eine Frage habe? Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihr Mandat kennt und nicht bei jedem Anruf neu eingelesen werden muss. Erreichbar sind wir telefonisch unter +49 30 23125104 und per E-Mail an mail@kanzlei-berg.invalid. Auf E-Mails antworten wir in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Kommt eine Prüfungsanordnung oder ein Bescheid mit kurzer Rechtsbehelfsfrist ins Haus, rufen Sie an – solche Fälle ziehen wir vor. Termine in der Kanzlei vereinbaren wir vorab, damit Sie nicht warten müssen.
Wenn Post vom Finanzamt kommt
Bescheide, Prüfungsanordnungen und Nachfragen des Finanzamts haben eigene Fristen – bei einem Einspruch sind es einen Monat nach Bekanntgabe.
Sobald die Vollmacht beim Finanzamt hinterlegt ist, gehen Bescheide auch bei uns ein und werden auf Abweichungen zur eingereichten Erklärung geprüft. Weicht der Bescheid ab, sprechen wir Sie an, bevor die Einspruchsfrist läuft. Erreicht Sie ein Schreiben zuerst, genügt ein Scan per E-Mail – mit dem Datum der Bekanntgabe, denn daran hängt die Frist.
- Bescheid ungeschnitten scannen, inklusive Erläuterungen und Datum
- Bei Betriebsprüfung: Anordnung sofort weiterleiten, Termin nicht allein bestätigen
- Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren – Aussetzung der Vollziehung ist ein eigener Antrag
- Mahnungen und Schätzungsbescheide haben Vorrang vor laufender Buchhaltung
Keine Beratung ohne Mandat
Ausführlicher nachlesen
Zu Kosten, Unterlagen und Ablauf haben wir eigene Seiten angelegt, weil die kurze Antwort dort selten reicht.
- Kosten Wie sich die Vergütung nach StBVV zusammensetzt und wann eine monatliche Pauschale sinnvoll ist.
- Benötigte Unterlagen Checklisten für Selbstständige, Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen – einmalig und monatlich.
- Ablauf der Zusammenarbeit Vom Erstgespräch über die Vollmacht bis zur ersten Auswertung: die Schritte im Detail.
- Erstgespräch Was wir im ersten Termin besprechen und was Sie dazu mitbringen sollten.
- Ratgeber Beiträge zu Buchführung, Lohn und Abschluss – verständlich für Nicht-Buchhalter.
- Raum Hannover Wo wir tätig sind und wie Sie unsere Kanzlei in der Georgstraße erreichen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
