
So läuft die Zusammenarbeit
Vom ersten Telefonat bis zur laufenden Betreuung: Wir zeigen Ihnen, wie ein Mandat bei uns startet, wonach sich die Vergütung richtet und welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen.
Drei Fragen, die vorab geklärt gehören
Wer zu uns kommt, will meist dasselbe wissen: Wie läuft das ab, was kostet es und was muss ich mitbringen. Auf diese drei Fragen antworten wir vor der Unterschrift, nicht danach.

Ablauf
Wie ein Mandat startet, wer Ihre Ansprechperson ist und in welchem Rhythmus Buchhaltung, Meldungen und Abschluss bearbeitet werden.
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Kosten
Woran sich die Vergütung bemisst, wo die Steuerberatervergütungsverordnung den Rahmen setzt und wann eine Pauschale für laufende Arbeiten sinnvoll ist.
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Benötigte Unterlagen
Welche Belege, Verträge und Nachweise wir je Leistung brauchen — als Checkliste für den Mandatsstart und für das laufende Jahr.
Mehr erfahrenDer Mandatsstart in vier Schritten
Zwischen dem ersten Anruf und der ersten bearbeiteten Buchhaltung liegen bei uns vier überschaubare Schritte — in der Regel wenige Wochen, je nach Zeitpunkt im Jahr.
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1. Erstes Gespräch
Sie schildern uns Rechtsform, Tätigkeit und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Wir sagen Ihnen, ob wir passen, und nennen den Rahmen der Vergütung. Telefonisch unter +49 30 23125104 oder bei uns in der Georgstraße 22.
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2. Auftrag und Vollmacht
Sie erhalten eine schriftliche Auftragsvereinbarung mit dem beschriebenen Leistungsumfang. Dazu die Vollmacht für das Finanzamt, damit Bescheide und Rückfragen künftig bei uns eingehen.
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3. Unterlagen und Zugänge
Wir richten Ihren Belegzugang ein und übernehmen bestehende Buchhaltungsdaten. Bei einem Wechsel fordern wir die Vorjahresunterlagen bei der bisherigen Kanzlei an — das müssen Sie nicht selbst tun.
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4. Laufende Betreuung
Ab dem vereinbarten Monat übernehmen wir Finanzbuchhaltung, Lohn und Meldungen zu festen Terminen. Ihre Ansprechperson bleibt dieselbe, Rückfragen klären wir kurz per Telefon oder E-Mail.
Belege übergeben Sie so, wie es in Ihren Betrieb passt
Wir arbeiten mit digital eingereichten Belegen genauso wie mit dem klassischen Ordner — entscheidend ist, dass die Unterlagen vollständig und zum vereinbarten Termin bei uns sind.
Was wir monatlich von Ihnen brauchen
Für die laufende Finanzbuchhaltung reicht ein kleiner, aber vollständiger Stapel. Je früher er bei uns liegt, desto ruhiger wird der Monatsabschluss und desto verlässlicher die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Ausgangs- und Eingangsrechnungen des Monats
- Kontoauszüge aller betrieblichen Konten
- Kassenbuch oder Kassenbericht, falls Barumsätze anfallen
- Belege zu Bewirtung, Fahrtkosten und Reisen
- Änderungen bei Personal für die Lohnbuchhaltung

Kosten
Woraus sich das Honorar zusammensetzt
Steuerberatungshonorare sind nicht frei kalkuliert, sondern folgen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wir legen offen, welche Größen den Betrag bestimmen, damit Sie Ihre Kosten vorab einschätzen können.
Wertgebühr nach Gegenstandswert
Die meisten Leistungen rechnen wir nach dem sogenannten Gegenstandswert ab: einer Bezugsgröße, die die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeit abbildet. Bei der Finanzbuchhaltung ist das der Jahresumsatz, beim Jahresabschluss die Summe aus Bilanzsumme und Betriebsleistung, bei der Einkommensteuererklärung die Summe Ihrer Einkünfte. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen wir den Satz nach Umfang und Schwierigkeit. Ein sauber vorkontierter Belegstapel liegt am unteren Ende, ein Betrieb mit mehreren Betriebsstätten und Auslandsbezug höher.
Zeitgebühr und Pauschale
Wo die Verordnung keinen Wert vorsieht, etwa bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen oder betriebswirtschaftlicher Beratung, rechnen wir nach Zeit in angefangenen halben Stunden ab. Für laufende Arbeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung schließen wir auf Wunsch eine schriftliche Pauschalvereinbarung mit monatlich gleichbleibendem Betrag. Das erleichtert Ihre Liquiditätsplanung. Die Vereinbarung nennt Leistungsumfang, Betrag und Kündigungsfrist und wird jährlich überprüft.
- Belege digital und nach Monaten sortiert einreichen statt als loser Jahresstapel
- Geschäftliche und private Zahlungen über getrennte Konten führen
- Kassenbuch laufend führen, nicht rückwirkend rekonstruieren
- Bewirtungs- und Reisekostenbelege gleich mit Anlass und Teilnehmern beschriften
- Rückfragen unserer Buchhaltung innerhalb der laufenden Periode beantworten
Antworten
Häufige Fragen zur Mandatsbetreuung
Diese Punkte kommen im Erstgespräch mit Selbstständigen, Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen aus dem Raum Hannover regelmäßig zur Sprache.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
