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Besprechungsraum der Steuerkanzlei mit Holztisch, Aktenordner und Regalwand am Fenster

Steuerkanzlei im Raum Hannover

So läuft die Zusammenarbeit

Vom ersten Telefonat bis zur laufenden Betreuung: Wir zeigen Ihnen, wie ein Mandat bei uns startet, wonach sich die Vergütung richtet und welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen.

Georgstraße 22, Hannover Selbstständige und Betriebe Digital oder im Ordner Termine nach Absprache
Vergütung nach StBVV, vorab besprochen
Feste Ansprechperson im gesamten Mandat
Belegübergabe digital oder in Papier
Kanzleiwechsel ohne Unterbrechung der Buchhaltung

Der Mandatsstart in vier Schritten

Zwischen dem ersten Anruf und der ersten bearbeiteten Buchhaltung liegen bei uns vier überschaubare Schritte — in der Regel wenige Wochen, je nach Zeitpunkt im Jahr.

  1. 1. Erstes Gespräch

    Sie schildern uns Rechtsform, Tätigkeit und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Wir sagen Ihnen, ob wir passen, und nennen den Rahmen der Vergütung. Telefonisch unter +49 30 23125104 oder bei uns in der Georgstraße 22.

  2. 2. Auftrag und Vollmacht

    Sie erhalten eine schriftliche Auftragsvereinbarung mit dem beschriebenen Leistungsumfang. Dazu die Vollmacht für das Finanzamt, damit Bescheide und Rückfragen künftig bei uns eingehen.

  3. 3. Unterlagen und Zugänge

    Wir richten Ihren Belegzugang ein und übernehmen bestehende Buchhaltungsdaten. Bei einem Wechsel fordern wir die Vorjahresunterlagen bei der bisherigen Kanzlei an — das müssen Sie nicht selbst tun.

  4. 4. Laufende Betreuung

    Ab dem vereinbarten Monat übernehmen wir Finanzbuchhaltung, Lohn und Meldungen zu festen Terminen. Ihre Ansprechperson bleibt dieselbe, Rückfragen klären wir kurz per Telefon oder E-Mail.

Belege übergeben Sie so, wie es in Ihren Betrieb passt

Wir arbeiten mit digital eingereichten Belegen genauso wie mit dem klassischen Ordner — entscheidend ist, dass die Unterlagen vollständig und zum vereinbarten Termin bei uns sind.

Was wir monatlich von Ihnen brauchen

Für die laufende Finanzbuchhaltung reicht ein kleiner, aber vollständiger Stapel. Je früher er bei uns liegt, desto ruhiger wird der Monatsabschluss und desto verlässlicher die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

  • Ausgangs- und Eingangsrechnungen des Monats
  • Kontoauszüge aller betrieblichen Konten
  • Kassenbuch oder Kassenbericht, falls Barumsätze anfallen
  • Belege zu Bewirtung, Fahrtkosten und Reisen
  • Änderungen bei Personal für die Lohnbuchhaltung
Sortierte Belege, Kontoauszüge, Laptop und Ordner mit Registerreitern auf einem Schreibtisch

Kosten

Woraus sich das Honorar zusammensetzt

Steuerberatungshonorare sind nicht frei kalkuliert, sondern folgen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wir legen offen, welche Größen den Betrag bestimmen, damit Sie Ihre Kosten vorab einschätzen können.

Wertgebühr nach Gegenstandswert

Die meisten Leistungen rechnen wir nach dem sogenannten Gegenstandswert ab: einer Bezugsgröße, die die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeit abbildet. Bei der Finanzbuchhaltung ist das der Jahresumsatz, beim Jahresabschluss die Summe aus Bilanzsumme und Betriebsleistung, bei der Einkommensteuererklärung die Summe Ihrer Einkünfte. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen wir den Satz nach Umfang und Schwierigkeit. Ein sauber vorkontierter Belegstapel liegt am unteren Ende, ein Betrieb mit mehreren Betriebsstätten und Auslandsbezug höher.

Zeitgebühr und Pauschale

Wo die Verordnung keinen Wert vorsieht, etwa bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen oder betriebswirtschaftlicher Beratung, rechnen wir nach Zeit in angefangenen halben Stunden ab. Für laufende Arbeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung schließen wir auf Wunsch eine schriftliche Pauschalvereinbarung mit monatlich gleichbleibendem Betrag. Das erleichtert Ihre Liquiditätsplanung. Die Vereinbarung nennt Leistungsumfang, Betrag und Kündigungsfrist und wird jährlich überprüft.

  • Belege digital und nach Monaten sortiert einreichen statt als loser Jahresstapel
  • Geschäftliche und private Zahlungen über getrennte Konten führen
  • Kassenbuch laufend führen, nicht rückwirkend rekonstruieren
  • Bewirtungs- und Reisekostenbelege gleich mit Anlass und Teilnehmern beschriften
  • Rückfragen unserer Buchhaltung innerhalb der laufenden Periode beantworten
Die fünf Punkte oben senken den Bearbeitungsaufwand spürbar und wirken sich damit direkt auf den Gebührensatz aus. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen anhand Ihrer Zahlen eine schriftliche Einschätzung der zu erwartenden Jahreskosten.

Antworten

Häufige Fragen zur Mandatsbetreuung

Diese Punkte kommen im Erstgespräch mit Selbstständigen, Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen aus dem Raum Hannover regelmäßig zur Sprache.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.