
Was die Betreuung kostet
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt vom Umfang Ihrer Unterlagen ab – und lässt sich vor dem Auftrag besprechen.
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung
Steuerberaterhonorare sind in Deutschland nicht frei verhandelbar: Die StBVV gibt für jede Tätigkeit einen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen.
Die Verordnung koppelt das Honorar an einen Gegenstandswert – etwa an Ihren Umsatz, die Bilanzsumme oder die Höhe der Einkünfte – und an einen Zehntelsatz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der tatsächliche Aufwand: Ein Betrieb mit sortierter Buchhaltung liegt am unteren Ende, ein Fall mit Nachfragen, Korrekturen und Sonderthemen weiter oben.
Wir legen offen, welchen Satz wir ansetzen und warum. Auf jeder Rechnung stehen die angewandten Paragrafen und der zugrunde gelegte Wert, sodass Sie die Position nachvollziehen können.
Drei Größen bestimmen die Gebühr
- Der Gegenstandswert – je nach Tätigkeit Umsatz, Bilanzsumme, Betriebsvermögen oder Summe der Einkünfte
- Die Gebührentabelle der StBVV, die zu jedem Wert einen festen Betrag ausweist
- Der Zehntelsatz innerhalb des Rahmens, den die Verordnung für die jeweilige Tätigkeit vorgibt
- Zeitgebühren für Tätigkeiten ohne Gegenstandswert, etwa Nachfragen des Finanzamts
- Auslagen wie Porto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer
Was den Aufwand bestimmt
Zwei Betriebe mit gleichem Umsatz können sehr unterschiedliche Rechnungen bekommen – entscheidend sind Belegmenge, Personal, Rechtsform und der Zustand der Unterlagen.

Zahl der Belege
Die Buchhaltung wird pro Beleg erfasst und zugeordnet. Ein Betrieb mit 40 Belegen im Monat verursacht deutlich weniger Aufwand als einer mit 400 – unabhängig davon, wie hoch die einzelnen Beträge sind. Kassenführung, viele Kleinbeträge und mehrere Bankkonten erhöhen die Zahl der Buchungen zusätzlich.

Zahl der Mitarbeitenden
Die Lohnabrechnung wird je Arbeitnehmer und Monat berechnet. Aufwendiger wird es bei wechselnden Stundenzahlen, Zuschlägen, Minijobs neben Vollzeitkräften, Ein- und Austritten mitten im Jahr oder Pfändungen und Direktversicherungen.

Rechtsform und Gewinnermittlung
Eine Einnahmenüberschussrechnung ist schlanker als eine Bilanz mit Anhang. Kapitalgesellschaften bringen zusätzliche Pflichten mit: Offenlegung, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, Gesellschafterverrechnungskonten. Auch die Höhe von Umsatz und Bilanzsumme wirkt über den Gegenstandswert direkt auf die Gebühr.

Zustand der Unterlagen
Vollständig sortierte Belege lassen sich in einem Durchgang verarbeiten. Fehlende Kontoauszüge, nicht lesbare Quittungen oder Nachlieferungen in mehreren Etappen bedeuten Nachfragen, erneutes Einarbeiten und doppelte Wege – das ist der Punkt, den Sie selbst am stärksten beeinflussen.
Drei Wege der Abrechnung
Ob wir je Leistung nach Gebührentabelle abrechnen, eine monatliche Pauschale vereinbaren oder einen einzelnen Auftrag übernehmen, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit.
Tabelle waagerecht wischen
| Gebührenbasierte Abrechnung | Monatliche Pauschale | Einzelauftrag | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | StBVV je erbrachter Leistung | Vereinbarung über laufende Leistungen | StBVV für genau eine Tätigkeit |
| Passt für | Mandate mit schwankendem Umfang | Betriebe mit gleichbleibender Belegmenge | Einmalige Erklärung oder Sonderthema |
| Rechnung | nach Abschluss der jeweiligen Leistung | monatlich in gleicher Höhe | nach Fertigstellung |
| Planbarkeit | abhängig vom tatsächlichen Aufwand | gleicher Betrag über die Laufzeit | vorab eingegrenzt |
| Umfang | jede Leistung einzeln beauftragt | Buchhaltung, Löhne, Abschluss im Paket | klar abgegrenzter Auftrag |
| Laufzeit | ohne Bindung | schriftlich, mindestens ein Jahr | endet mit dem Auftrag |
| Zusatzaufwand | wird gesondert berechnet | außerhalb der Pauschale nach StBVV | nur nach Rücksprache |
| Typisch bei | Selbstständigen mit wenigen Belegen | Handwerksbetrieben mit Personal | Erbschaft, Betriebsprüfung, Einspruch |
Ablauf
Vom Erstgespräch zur Honorarvereinbarung
Bevor wir ein Honorar nennen, sehen wir uns Ihre Zahlen an. In vier Schritten wissen Sie, welcher Gebührenrahmen für Sie gilt und mit welchem monatlichen Betrag Sie rechnen.
Erstgespräch, kostenfrei

Etwa 45 Minuten in der Kanzlei oder per Video. Wir klären Rechtsform, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und welche Arbeiten Sie selbst übernehmen wollen. Danach wissen Sie, welche Leistungen Sie überhaupt brauchen.

Etwa 45 Minuten in der Kanzlei oder per Video. Wir klären Rechtsform, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und welche Arbeiten Sie selbst übernehmen wollen. Danach wissen Sie, welche Leistungen Sie überhaupt brauchen.

Sie zeigen uns den letzten Jahresabschluss oder die Einnahmenüberschussrechnung, einen Monat Belege und, falls vorhanden, die aktuelle Lohnabrechnung. Daran erkennen wir Belegzahl, Kontenstruktur und Sonderfälle wie Auslandsumsätze oder Bauleistungen nach Paragraf 13b Umsatzsteuergesetz.

Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung: je Leistung der Gegenstandswert, der Zehntelsatz innerhalb des Rahmens der Steuerberatervergütungsverordnung und der daraus errechnete Betrag. Bei laufender Buchhaltung und Lohn nennen wir einen monatlichen Pauschalbetrag, beim Jahresabschluss eine Spanne.

Nach Ihrer Zusage unterschreiben Sie Mandats- und Pauschalhonorarvereinbarung, wir holen die Vollmacht beim Finanzamt ein und richten Ihren Belegupload ein. Die erste Abrechnung folgt nach dem ersten vollen Monat.
Nachgefragt
Häufige Fragen zum Honorar
Diese Punkte kommen im Erstgespräch fast immer zur Sprache. Fehlt Ihre Frage, rufen Sie uns an — eine kurze Auskunft zur Abrechnung stellen wir nicht in Rechnung.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.
