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Schreibtisch einer Steuerkanzlei mit geöffnetem Belegordner, Taschenrechner, Notizblock und Notebook im Tageslicht

Steuerkanzlei in Hannover

Was die Betreuung kostet

Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Was am Ende auf der Rechnung steht, hängt vom Umfang Ihrer Unterlagen ab – und lässt sich vor dem Auftrag besprechen.

Georgstraße 22, Hannover Abrechnung nach StBVV Pauschale möglich Selbstständige und kleine Betriebe
Kostenrahmen vor Auftragsbeginn besprochen
Pauschale schriftlich und für mindestens ein Jahr
Rechnung mit Angabe der angewandten Paragrafen
Zusatzaufwand wird vorher angekündigt

Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Steuerberaterhonorare sind in Deutschland nicht frei verhandelbar: Die StBVV gibt für jede Tätigkeit einen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen.

Die Verordnung koppelt das Honorar an einen Gegenstandswert – etwa an Ihren Umsatz, die Bilanzsumme oder die Höhe der Einkünfte – und an einen Zehntelsatz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der tatsächliche Aufwand: Ein Betrieb mit sortierter Buchhaltung liegt am unteren Ende, ein Fall mit Nachfragen, Korrekturen und Sonderthemen weiter oben.

Wir legen offen, welchen Satz wir ansetzen und warum. Auf jeder Rechnung stehen die angewandten Paragrafen und der zugrunde gelegte Wert, sodass Sie die Position nachvollziehen können.

Drei Größen bestimmen die Gebühr

  • Der Gegenstandswert – je nach Tätigkeit Umsatz, Bilanzsumme, Betriebsvermögen oder Summe der Einkünfte
  • Die Gebührentabelle der StBVV, die zu jedem Wert einen festen Betrag ausweist
  • Der Zehntelsatz innerhalb des Rahmens, den die Verordnung für die jeweilige Tätigkeit vorgibt
  • Zeitgebühren für Tätigkeiten ohne Gegenstandswert, etwa Nachfragen des Finanzamts
  • Auslagen wie Porto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer

Was den Aufwand bestimmt

Zwei Betriebe mit gleichem Umsatz können sehr unterschiedliche Rechnungen bekommen – entscheidend sind Belegmenge, Personal, Rechtsform und der Zustand der Unterlagen.

Zahl der Belege

Die Buchhaltung wird pro Beleg erfasst und zugeordnet. Ein Betrieb mit 40 Belegen im Monat verursacht deutlich weniger Aufwand als einer mit 400 – unabhängig davon, wie hoch die einzelnen Beträge sind. Kassenführung, viele Kleinbeträge und mehrere Bankkonten erhöhen die Zahl der Buchungen zusätzlich.

Treiber
Buchungen pro Monat
Erhöhend
Kasse, mehrere Konten

Zahl der Mitarbeitenden

Die Lohnabrechnung wird je Arbeitnehmer und Monat berechnet. Aufwendiger wird es bei wechselnden Stundenzahlen, Zuschlägen, Minijobs neben Vollzeitkräften, Ein- und Austritten mitten im Jahr oder Pfändungen und Direktversicherungen.

Treiber
Abrechnungen pro Monat
Erhöhend
Wechsel, Zuschläge

Rechtsform und Gewinnermittlung

Eine Einnahmenüberschussrechnung ist schlanker als eine Bilanz mit Anhang. Kapitalgesellschaften bringen zusätzliche Pflichten mit: Offenlegung, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, Gesellschafterverrechnungskonten. Auch die Höhe von Umsatz und Bilanzsumme wirkt über den Gegenstandswert direkt auf die Gebühr.

Schlanker
EÜR
Umfangreicher
Bilanz mit Anhang

Zustand der Unterlagen

Vollständig sortierte Belege lassen sich in einem Durchgang verarbeiten. Fehlende Kontoauszüge, nicht lesbare Quittungen oder Nachlieferungen in mehreren Etappen bedeuten Nachfragen, erneutes Einarbeiten und doppelte Wege – das ist der Punkt, den Sie selbst am stärksten beeinflussen.

Zeitgebühr
bei Nacharbeit
Checkliste
vorab per Mail

Drei Wege der Abrechnung

Ob wir je Leistung nach Gebührentabelle abrechnen, eine monatliche Pauschale vereinbaren oder einen einzelnen Auftrag übernehmen, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit.

Tabelle waagerecht wischen

Gebührenbasierte AbrechnungMonatliche PauschaleEinzelauftrag
GrundlageStBVV je erbrachter LeistungVereinbarung über laufende LeistungenStBVV für genau eine Tätigkeit
Passt fürMandate mit schwankendem UmfangBetriebe mit gleichbleibender BelegmengeEinmalige Erklärung oder Sonderthema
Rechnungnach Abschluss der jeweiligen Leistungmonatlich in gleicher Höhenach Fertigstellung
Planbarkeitabhängig vom tatsächlichen Aufwandgleicher Betrag über die Laufzeitvorab eingegrenzt
Umfangjede Leistung einzeln beauftragtBuchhaltung, Löhne, Abschluss im Paketklar abgegrenzter Auftrag
Laufzeitohne Bindungschriftlich, mindestens ein Jahrendet mit dem Auftrag
Zusatzaufwandwird gesondert berechnetaußerhalb der Pauschale nach StBVVnur nach Rücksprache
Typisch beiSelbstständigen mit wenigen BelegenHandwerksbetrieben mit PersonalErbschaft, Betriebsprüfung, Einspruch

Ablauf

Vom Erstgespräch zur Honorarvereinbarung

Bevor wir ein Honorar nennen, sehen wir uns Ihre Zahlen an. In vier Schritten wissen Sie, welcher Gebührenrahmen für Sie gilt und mit welchem monatlichen Betrag Sie rechnen.

Etwa 45 Minuten in der Kanzlei oder per Video. Wir klären Rechtsform, Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und welche Arbeiten Sie selbst übernehmen wollen. Danach wissen Sie, welche Leistungen Sie überhaupt brauchen.

Nachgefragt

Häufige Fragen zum Honorar

Diese Punkte kommen im Erstgespräch fast immer zur Sprache. Fehlt Ihre Frage, rufen Sie uns an — eine kurze Auskunft zur Abrechnung stellen wir nicht in Rechnung.

Sprechen wir über Ihr Vorhaben

Schildern Sie kurz, worum es geht – Steuerkanzlei Berg meldet sich mit einer Einschätzung.