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Sechs Fragen vor dem Wechsel

Kann ich mitten im Jahr zu Ihnen wechseln?

Antwort
Ja. Ein Wechsel ist zu jedem Monatsersten möglich, am ruhigsten läuft er nach einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung ab dem gewählten Stichtag, die laufenden Monate davor bleiben beim bisherigen Berater. Bei der Lohnbuchhaltung empfehlen wir den Jahreswechsel oder einen Quartalsbeginn, weil Lohnkonten, Beitragsnachweise und Jahresmeldungen dann sauber aufeinandertreffen.