Sechs Fragen vor dem Wechsel
Diese sechs Fragen hören wir in nahezu jedem Erstgespräch. Die Antworten beschreiben, wie wir im Raum Hannover tatsächlich arbeiten.
- Kann ich mitten im Jahr zu Ihnen wechseln? Ja. Ein Wechsel ist zu jedem Monatsersten möglich, am ruhigsten läuft er nach einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung ab dem gewählten Stichtag, die laufenden Monate davor bleiben beim bisherigen Berater. Bei der Lohnbuchhaltung empfehlen wir den Jahreswechsel oder einen Quartalsbeginn, weil Lohnkonten, Beitragsnachweise und Jahresmeldungen dann sauber aufeinandertreffen.
- Welche Unterlagen brauchen Sie zum Start? Für den Einstieg genügen Steuernummer und Finanzamt, der letzte Jahresabschluss oder die letzte Einnahmenüberschussrechnung, der aktuelle Datenbestand der Buchhaltung, Verträge mit Dauerwirkung wie Miete, Leasing und Darlehen sowie bei Arbeitgebern die Lohnkonten des laufenden Jahres samt Betriebsnummer der Krankenkassen. Fehlt etwas, fordern wir es mit Ihrer Vollmacht direkt beim Finanzamt oder beim Vorberater an.
- Wovon hängen die Kosten ab? Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Maßgeblich sind der Gegenstandswert, also etwa Umsatz, Bilanzsumme oder Einkünfte, und der Aufwand pro Leistung. Bei der Finanzbuchhaltung zählt vor allem die Belegmenge, bei der Lohnbuchhaltung die Zahl der Abrechnungen pro Monat. Vorsortierte, digitale Belege senken den Aufwand messbar. Im Erstgespräch kalkulieren wir Ihren Fall und nennen Ihnen den Rahmen schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.
- Muss ich meine Buchhaltung digitalisieren? Nein, Papier verarbeiten wir weiterhin. Digitale Belege haben jedoch zwei Vorteile: Sie sehen Ihre Zahlen früher, und die Aufbewahrungspflichten erfüllen Sie ohne Aktenordner. Üblich ist die Belegübergabe über ein geschütztes Portal oder den Bankzugang per Kontoumsatzabruf. Welchen Weg Sie wählen, legen wir gemeinsam fest.
- Wer ist mein Ansprechpartner? Jedes Mandat hat eine feste Sachbearbeitung und einen festen Berufsträger. Sie rufen also nicht in eine Zentrale, sondern bei der Person an, die Ihre Zahlen kennt. Erreichbar sind wir montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, Termine darüber hinaus nach Vereinbarung.
- Wie schnell liegen meine Zahlen vor? Bei vollständigen Unterlagen erstellen wir die monatliche Finanzbuchhaltung samt Umsatzsteuer-Voranmeldung innerhalb der gesetzlichen Frist und senden Ihnen dazu eine kurze Auswertung mit Ergebnis und offenen Posten. Lohnabrechnungen stellen wir so, dass Meldungen und Beitragsnachweise fristgerecht übermittelt werden. Beim Jahresabschluss hängt der Termin von Rückfragen zu Inventur, Abgrenzungen und Anlagevermögen ab; den Zeitplan stimmen wir vorab mit Ihnen ab.