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Sechs Fragen vor dem Wechsel

Wovon hängen die Kosten ab?

Antwort
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Maßgeblich sind der Gegenstandswert, also etwa Umsatz, Bilanzsumme oder Einkünfte, und der Aufwand pro Leistung. Bei der Finanzbuchhaltung zählt vor allem die Belegmenge, bei der Lohnbuchhaltung die Zahl der Abrechnungen pro Monat. Vorsortierte, digitale Belege senken den Aufwand messbar. Im Erstgespräch kalkulieren wir Ihren Fall und nennen Ihnen den Rahmen schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.