Sechs Fragen, sechs Antworten
- Wie läuft ein Wechsel von meinem bisherigen Steuerberater ab? Sie kündigen das bestehende Mandat, wir übernehmen den Rest. Nach Ihrer Freigabe fordern wir die Unterlagen beim bisherigen Berater an – Buchführungsdaten, den letzten Jahresabschluss, Anlagenverzeichnis und offene Posten. Üblich ist ein Wechsel zum Beginn eines Wirtschaftsjahres oder nach dem letzten fertiggestellten Abschluss, weil dann keine Daten mitten in einer Periode geteilt werden müssen. Möglich ist er aber auch unterjährig. Ihre Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ändern wir elektronisch, damit Bescheide und Mitteilungen künftig bei uns eingehen.
- Was kostet die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei? Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie bemisst sich dort nicht nach Aufwand allein, sondern nach Gegenstandswerten – etwa dem Jahresumsatz bei der Buchführung oder der Bilanzsumme beim Jahresabschluss – und einem Rahmensatz innerhalb der gesetzlichen Spanne. Für laufende Arbeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung vereinbaren wir häufig eine Pauschale, damit Sie monatlich mit einem festen Betrag rechnen können. Was Ihr Fall kostet, sagen wir Ihnen nach dem Erstgespräch, wenn Umfang und Belegmenge bekannt sind. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Kosten.
- Welche Unterlagen muss ich zusammenstellen? Zum Einstieg genügen Stammdaten und der letzte Abschluss: Steuernummer, Rechtsform, Handelsregisterauszug falls vorhanden, die letzte Steuererklärung oder Bilanz sowie eine Liste der Bankkonten. Für die laufende Buchhaltung kommen monatlich Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenberichte und Belege zu Bewirtung oder Fahrzeugen hinzu. Bei Arbeitgebern zusätzlich Arbeitsverträge, Krankenkassenzuordnung und Stundenaufzeichnungen. Eine Aufstellung nach Mandantengruppe finden Sie unter Unterlagen.
- Wie stellen Sie sicher, dass Fristen eingehalten werden? Jede Frist liegt bei uns mit einem internen Vorlauf im Fristenkalender, nicht erst am gesetzlichen Stichtag. Fehlen Belege für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder für den Jahresabschluss, melden wir uns aktiv bei Ihnen, statt zu warten. Für beratene Mandate gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO – das verschafft Ihnen deutlich mehr Zeit als die Frist zum 31. Juli. Voraussetzung bleibt, dass die Unterlagen rechtzeitig bei uns eingehen; den benötigten Termin nennen wir Ihnen jeweils schriftlich.
- Muss ich meine Belege digital einreichen? Nein, Sie entscheiden. Viele Mandanten fotografieren oder scannen ihre Belege und laden sie über ein geschütztes Portal hoch; die Daten liegen dann auf deutschen Rechenzentren und sind jederzeit für Sie einsehbar. Ebenso möglich ist der klassische Ordner, den Sie in der Georgstraße 22 abgeben oder uns zusenden. Auch Mischformen funktionieren – Bankumsätze digital, Kassenbelege in Papier. Wichtig ist nur, dass die Belege vollständig und lesbar sind und den Anforderungen der GoBD genügen.
- Wen erreiche ich, wenn ich kurzfristig eine Frage habe? Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihr Mandat kennt und nicht bei jedem Anruf neu eingelesen werden muss. Erreichbar sind wir telefonisch unter +49 30 23125104 und per E-Mail an mail@kanzlei-berg.invalid. Auf E-Mails antworten wir in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Kommt eine Prüfungsanordnung oder ein Bescheid mit kurzer Rechtsbehelfsfrist ins Haus, rufen Sie an – solche Fälle ziehen wir vor. Termine in der Kanzlei vereinbaren wir vorab, damit Sie nicht warten müssen.