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Sechs Fragen, sechs Antworten

Was kostet die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei?

Antwort
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie bemisst sich dort nicht nach Aufwand allein, sondern nach Gegenstandswerten – etwa dem Jahresumsatz bei der Buchführung oder der Bilanzsumme beim Jahresabschluss – und einem Rahmensatz innerhalb der gesetzlichen Spanne. Für laufende Arbeiten wie Finanz- und Lohnbuchhaltung vereinbaren wir häufig eine Pauschale, damit Sie monatlich mit einem festen Betrag rechnen können. Was Ihr Fall kostet, sagen wir Ihnen nach dem Erstgespräch, wenn Umfang und Belegmenge bekannt sind. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Kosten.