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Sechs Fragen, sechs Antworten

Wie stellen Sie sicher, dass Fristen eingehalten werden?

Antwort
Jede Frist liegt bei uns mit einem internen Vorlauf im Fristenkalender, nicht erst am gesetzlichen Stichtag. Fehlen Belege für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder für den Jahresabschluss, melden wir uns aktiv bei Ihnen, statt zu warten. Für beratene Mandate gilt die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO – das verschafft Ihnen deutlich mehr Zeit als die Frist zum 31. Juli. Voraussetzung bleibt, dass die Unterlagen rechtzeitig bei uns eingehen; den benötigten Termin nennen wir Ihnen jeweils schriftlich.